Meldung von Vorfällen bei Hunden

Die Verletzung von Menschen oder Tieren durch Hunde sowie Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens sind  meldepflichtig. Damit soll ein mögliches Fehlverhalten frühzeitig erfasst werden. So können Korrekturen veranlasst oder rechtzeitig Vorbeugemassnahmen ergriffen werden.

Ein Hundebiss oder Anzeichen übermässiger Aggression können auf ein grundlegendes Problem des Tieres hinweisen. Die Abklärung, die auf eine obligatorische Meldung folgt, kann den Hundehaltern helfen, ihre Hunde besser zu verstehen und vorsorgliche Massnahmen zu treffen, um weiteren Vorfällen vorzubeugen.

Ziel ist es, Risikosituationen aufzudecken und nach Möglichkeit schwerwiegende Verletzungen zu verhindern sowie das Zusammenleben von Mensch und Hund zu verbessern.

Folgende Personen oder Institutionen sind für die Meldungen verantwortlich:

  • Hundebissverletzungen beim Menschen: Meldung durch Arztpraxen oder Spital
  • Hundebissverletzungen beim Tier: Meldung durch Tierarztpraxen
  • Anzeichen übermässigen Aggressionsverhaltens, das die Umgebung gefährdet: Meldung durch Tierarztpraxen, LPolizei
  • Missachtung von allgemeinen Haltungsvorschriften gemäss Art. 4 Hundegesetz: Meldung durch Gemeindepolizei, Jagdaufseher, Wildhüter

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