Bewilligung für Veröffentlichungen von Geodaten

Bewilligungspflicht

Gemäss Gebührenverordnung vom 30. August 2011 ist die Veröffentlichung von Daten aus der Geodateninfrastruktur oder daraus abgeleiteten Produkten ab einer Grösse von A5 bewilligungspflichtig. Als Veröffentlichung gelten insbesondere:

  • Erstellung und Vertrieb von Ortsplänen
  • Veröffentlichung von Ortsplänen im Internet
  • Reproduktion in Büchern, Zeitungen, Broschüren
  • Verbreitung über CDs

Die Bewilligung für die Reproduktion selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Nutzungebühren für den Datenbezug wird Ihnen hingegen bei der Datenausgabe in Rechnung gestellt.

Gesuch um Reproduktionsbewilligung

Die Bewilligung für die Reproduktion von Daten, Plänen und Karten aus der Geodateninfrastruktur wird durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation erteilt. Für den Antrag zur Reproduktion von Daten verwenden Sie das Formular: Reproduktion von Geodaten des Landes:Gesuch um Veröffentlichung.

Auf allen veröffentlichten Exemplaren - unabhängig von der Bewilligungspflicht - ist gut sichtbar folgender Vermerk anzubringen:

"Plangrundlage: Amt für Tiefbau und Geoinformation"