Lärm
Lärm ist das was andere machen!
Lärm ist unerwünschter, störender Schall. Diese Definition lässt bereits erahnen, wie schwierig eine Bewertung dieses Phänomens ist. Einerseits ist Lärm unerwünscht und störend, also eine rein subjektive Bewertung. Andererseits ist Schall eine physikalische Grösse, die mit einem Messgerät gemessen werden kann. Ein Geräusch kann sehr laut sein, und dennoch als angenehm empfunden werden. Es kann aber auch sehr leise sein, und trotzdem ist es Lärm.
Der Fachbereich Lärm der Abteilung Umweltschutz ist für den Vollzug der Lärmschutzverordnung zuständig. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass die Zahl der lärmbelasteten Menschen in Liechtenstein sinkt. Wir nehmen uns gerne der Lärmprobleme der Liechtensteiner Bevölkerung an und bieten nach Möglichkeit Unterstützung bei allen Lärmarten. Dazu gehört zum Beispiel Strassenlärm, Industrie- und Gewerbelärm oder Baustellenlärm.
Am "Tag gegen Lärm" vom 29. April 2026 wird auf die Auswirkungen von Lärm auf unsere Gesundheit aufmerksam gemacht.
Denn Lärm ist nicht nur lästig und eine Ursache für Schlafstörungen - seine Auswirkungen auf unsere Gesundheit reichen weit darüber hinaus: Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, psychische Leiden und sogar vorzeitige Todesfälle können auf Lärm zurückgeführt werden.
Im Vergleich zu anderen umweltbedingten Gesundheitsgefahren gehört Verkehrslärm in Europa zu den bedeutsamsten Gesundheitsrisiken - direkt nach der Luftverschmutzung.
Eisenbahnlärm in Liechtenstein
Im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung hat das Amt für Umwelt (seit 01.08.2026 Amt für Umweltschutz) im Jahr 2010 erstmals einen Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnlinie vom Zollamt Schaanwald bis zur Rheinbrücke in Schaan erstellt. Die Berechnungen basieren auf den Vorgaben der Schweiz. Eine Aktualisierung des Katasters erfolgte im Jahr 2018 (Stand 2017). Im Jahr 2021 wurde weiter ein Lärmsanierungskonzept durch die ÖBB Infrastruktur AG erarbeitet.
Seit 2010 konnte die Lärmbelastung entlang der Strecke kontinuierlich reduziert werden. Während im Jahr 2010 noch 89 Objekte von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte betroffen waren, reduzierte sich diese Zahl bis 2017 auf 35. Mit der Umsetzung des Lärmsanierungskonzepts ab 2021 werden die Immissionsgrenzwerte entlang der gesamten ÖBB-Strecke Feldkirch–Buchs eingehalten. Hauptursache dafür sind technische Verbesserungen und die Sanierung des Rollmaterials. Besonders relevant ist das Verbot von Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen, die früher hohe Lärmemissionen verursachten. Diese sind seit 2020 in der Schweiz und seit 2023 auch in Liechtenstein nicht mehr zugelassen.
Neben dem Verbot der Grauguss-Bremssohlen spielt die Anzahl der Züge eine entscheidende Rolle für die Einhaltung der Grenzwerte. Die im Lärmsanierungskonzept enthaltenen Verkehrsprognosen werden vom Amt für Umweltschutz jährlich überprüft. Die Auswertungen der Jahre 2021 bis 2025 zeigen, dass die Prognosen eingehalten wurden. Somit liegen aktuell keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vor.
Detaillierte Angaben zur Eisenbahnlärmbelastung können nach Voranmeldung beim Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Strassenlärmbelastungskataster (SLBK) 2025
Das Amt für Umweltschutz erstellt gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung einen Lärmbelastungskataster für die Strassen in Liechtenstein. Dieser wird unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung regelmässig aktualisiert. Nach der Ersterhebung im Jahr 2010 und deren Aktualisierung im Jahr 2015 liegt nun die aktuelle Fassung für das Jahr 2025 vor. Der Strassenlärmbelastungskataster 2025 wurde nach dem aktuellen Stand der Technik mit dem Emissionsmodell sonROAD18 berechnet. Er umfasst ein dreidimensionales Lärmberechnungsmodell, ein GIS-Darstellungsmodell sowie einen Datenbeschrieb.
Wesentliche Ergebnisse
Als schädlich oder lästig gelten Lärmbelastungen ab Überschreiten des Immissionsgrenzwerts. Beispielsweise beträgt der Immissionsgrenzwert für Strassenverkehrslärm in einer Zone mit Empfindlichkeitsstufe II (z. B. Wohnzonen) 60 dB(A) am Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) und 50 dB(A) in der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr).
• Am Tag sind 5'290 Personen von einer Strassenverkehrslärmbelastung von mehr als 60 dB(A) betroffen.
• In der Nacht sind 2'957 Personen von einer Strassenverkehrslärmbelastung von mehr als 50 dB(A) betroffen.
Beurteilung der Grenzwerte
Auf Grundlage der ermittelten Lärmbelastungen und der in den jeweiligen Empfindlichkeitsstufen geltenden Grenzwerte wurde beurteilt, ob Grenzwertüberschreitungen vorliegen.
Dabei ergeben sich folgende Befunde:
• Bei 804 Gebäuden wird der Immissionsgrenzwert (Tag oder Nacht) überschritten.
• Bei 8 Gebäuden wird der Alarmwert am Tag erreicht oder überschritten.
• In der Nacht wird der Alarmwert bei keinem Gebäude erreicht oder überschritten.
Einsichtnahme
Detaillierte Angaben zum Strassenlärmbelastungskataster können nach vorgängiger Anmeldung beim Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Lärmkataster Tag
Lärmkataster Nacht
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers - Stand 2010
Im Rahmen der Umweltgesetzgebung erarbeitete das Amt für Umweltschutz einen Lärmbelastungskataster für den Heliport in Balzers. Der Kataster stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich des Heliports dar und basiert auf dem Stand 2010. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen. Dieser kann nach Voranmeldung (+423 236 61 85) im Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bei der Beurteilung der Lärmimmission des Heliports Balzers nach Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV) ist primär die Belastung durch den Maximalpegel Lmax massgebend.
- Es wird festgestellt, dass im Jahr 2010 die Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 5 Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.
- Es besteht kein Sanierungsbedarf nach Art. 14 Lärmschutzverordnung (LSV) für den Heliport Balzers.
Betroffene Gebäude resp. Parzellen
Der folgenden Kartenausschnitt gibt einen Überblick über die Lärmbelastungssituation. Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers (vereinfachte Darstellung)
Gesetze
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Umweltschutzgesetz (USG)
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-
Lärmschutzverordnung (LSV)
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-
Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach der Umweltschutzgesetzgebung (USG-GebV)
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-
Lärmemissionen von Geräten und Maschinen im Freien, Verordnung; CH
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-
Bundesgesetz über den Umweltschutz; CH
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-
Lärmschutzverordnung; CH
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