Lärm

Lärm ist das was andere machen!

Lärm ist unerwünschter, störender Schall. Diese Definition lässt bereits erahnen, wie schwierig eine Bewertung dieses Phänomens ist. Einerseits ist Lärm unerwünscht und störend, also eine rein subjektive Bewertung. Andererseits ist Schall eine physikalische Grösse, die mit einem Messgerät gemessen werden kann. Ein Geräusch kann sehr laut sein, und dennoch als angenehm empfunden werden. Es kann aber auch sehr leise sein, und trotzdem ist es Lärm.

Der Fachbereich Lärm der Abteilung Umweltschutz ist für den Vollzug der Lärmschutzverordnung zuständig. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass die Zahl der lärmbelasteten Menschen in Liechtenstein sinkt. Wir nehmen uns gerne der Lärmprobleme der Liechtensteiner Bevölkerung an und bieten nach Möglichkeit Unterstützung bei allen Lärmarten. Dazu gehört zum Beispiel Strassenlärm, Industrie- und Gewerbelärm oder Baustellenlärm.

Am "Tag gegen Lärm" vom 29. April 2026 wird auf die Auswirkungen von Lärm auf unsere Gesundheit aufmerksam gemacht.
Denn Lärm ist nicht nur lästig und eine Ursache für Schlafstörungen - seine Auswirkungen auf unsere Gesundheit reichen weit darüber hinaus: Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, psychische Leiden und sogar vorzeitige Todesfälle können auf Lärm zurückgeführt werden.
Im Vergleich zu anderen umweltbedingten Gesundheitsgefahren gehört Verkehrslärm in Europa zu den bedeutsamsten Gesundheitsrisiken - direkt nach der Luftverschmutzung.

Eisenbahnlärm in Liechtenstein

Im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung hat das Amt für Umwelt im Jahr 2010 erstmals einen Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnlinie vom Zollamt Schaanwald bis zur Rheinbrücke in Schaan erstellt. Die Berechnungen basieren auf den Vorgaben der Schweiz. Eine Aktualisierung des Katasters erfolgte im Jahr 2018 (Stand 2017). Im Jahr 2021 wurde weiter ein Lärmsanierungskonzept durch die ÖBB Infrastruktur AG erarbeitet.

Seit 2010 konnte die Lärmbelastung entlang der Strecke kontinuierlich reduziert werden. Während im Jahr 2010 noch 89 Objekte von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte betroffen waren, reduzierte sich diese Zahl bis 2017 auf 35. Mit der Umsetzung des Lärmsanierungskonzepts ab 2021 werden die Immissionsgrenzwerte entlang der gesamten ÖBB-Strecke Feldkirch–Buchs eingehalten. Hauptursache dafür sind technische Verbesserungen und die Sanierung des Rollmaterials. Besonders relevant ist das Verbot von Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen, die früher hohe Lärmemissionen verursachten. Diese sind seit 2020 in der Schweiz und seit 2023 auch in Liechtenstein nicht mehr zugelassen.

Neben dem Verbot der Grauguss-Bremssohlen spielt die Anzahl der Züge eine entscheidende Rolle für die Einhaltung der Grenzwerte. Die im Lärmsanierungskonzept enthaltenen Verkehrsprognosen werden vom Amt für Umwelt jährlich überprüft. Die Auswertungen der Jahre 2021 bis 2025 zeigen, dass die Prognosen eingehalten wurden. Somit liegen aktuell keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vor.

Detaillierte Angaben zur Eisenbahnlärmbelastung können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt eingesehen werden.

Lärmbelastungskataster Stand 2015

Das Amt für Umwelt hat auf Grundlage der Umweltgesetzgebung einen Lärmbelastungskataster für die Strassen in Liechtenstein erarbeitet. Dieser stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich der Strassen dar und basiert auf dem Stand 31. Dezember 2014. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen.

Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Tagsüber, zwischen 6 und 22 Uhr, sind in Liechtenstein rund 6300 Personen von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. Das bedeutet, diese Personen sind von einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr belastet.
  • Während der Nacht, d.h. zwischen 22 und 6 Uhr, sind rund 4100 Personen von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. Das bedeutet, diese Personen sind von einem Lärmpegel von 50 dB(A) oder mehr belastet.

Berücksichtig man die zugeordneten Empfindlichkeitsstufen, kann festgestellt werden, ob eine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Daraus ergeben sich folgende Zahlen:

  • Bei 1170 Gebäuden liegt eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes vor
  • Der Alarmwert wird bei 69 Gebäuden erreicht

Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt eingesehen werden.

Lärmkataster Tag

Lärmkataster Nacht

Lärmbelastungskataster Heliport Balzers -  Stand 2010

Im Rahmen der Umweltgesetzgebung erarbeitete das Amt für Umweltschutz einen Lärmbelastungskataster für den Heliport in Balzers. Der Kataster stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich des Heliports dar und basiert auf dem Stand 2010. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen. Dieser kann nach Voranmeldung (+423 236 61 85) im Amt für Umwelt eingesehen werden.

Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bei der Beurteilung der Lärmimmission des Heliports Balzers nach Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV) ist primär die Belastung durch den Maximalpegel Lmax massgebend.
  • Es wird festgestellt, dass im Jahr 2010 die Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 5 Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.
  • Es besteht kein Sanierungsbedarf nach Art. 14 Lärmschutzverordnung (LSV) für den Heliport Balzers.

Betroffene Gebäude resp. Parzellen

Der folgenden Kartenausschnitt gibt einen Überblick über die Lärmbelastungssituation. Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt eingesehen werden.

Lärmbelastungskataster Heliport Balzers (vereinfachte Darstellung)

Ansprechpersonen

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien