Psychosoziale Risiken

Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen. Als Verletzung der persönlichen Integrität zählen z.B. alle Formen der Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Religion oder des Geschlechts wie sexuelle Belästigung, sowie das Androhen und Ausüben von körperlicher und psychischer Gewalt, wie z.B. Mobbing. Solche Verletzungen der Persönlichkeit beeinträchtigen das Betriebsklima sowie die Leistungsfähigkeit und können zu Gesundheitsstörungen führen. Die wichtigste Präventionsmassnahme ist eine klare Position der Geschäftsleitung, die sich für einen respektvollen Umgang stark macht und dafür sorgt, dass klar ist an wen sich die Mitarbeitenden bei Vorfällen oder Konflikten wenden können, um Unterstützung zu finden.

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