Kinderrechte

Im Bereich Kinderrechte hat Liechtenstein im UNO-Menschenrechtsrat aktiv bei den Verhandlungen zur Ausarbeitung des dritten Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention mitgearbeitet. Das Protokoll ist im April 2014 in Kraft getreten und etabliert ein Individualbeschwerderecht. Liechtenstein hat das Zusatzprotokoll im Januar 2017 ratifiziert.

Weiter engagierte sich Liechtenstein für eine Ausweitung der Aktivitäten des UNO-Sicherheitsrats zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Diese umfassen insbesondere den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und die Sanktionierung von Angriffen auf Schulen.

Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet, Liechtenstein hat das Übereinkommen 1996 ratifiziert. Mit 193 Vertragsstaaten ist sie – was die Zahl der Ratifikationen angeht – das erfolgreichste internationale Menschenrechtsübereinkommen überhaupt. Den hohen Stellenwert des Abkommens in Liechtenstein untermauert die Tatsache, dass Kinderrechte und die Kinderrechtskonvention explizit im Kinder- und Jugendgesetz erwähnt sind.

Neben der UNO setzt sich auch der Europarat für die Verbesserung der Rechte der Kinder ein. Zahlreiche Konventionen haben direkte Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen. Liechtenstein hat mehrere davon ratifiziert, so zum Beispiel das Europäische Adoptionsübereinkommen, das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung von unehelichen Kindern und das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht von Kindern und die Wiederherstellung des Sorgerechts. 2015 hat Liechtenstein das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert.