Praktikum

Am 11.07.2006 wurde mit LGBl. Nr. 2006/149 eine neue Verordnung über das Praktikum beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft erlassen. Das Praktikum kann auf das Landgericht und die Staatsanwaltschaft aufgeteilt werden oder zur Gänze beim Landgericht oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert werden.

Der Antrag auf Zulassung zum Praktikum beim Landgericht ist bei der Kanzlei des Landgerichtes, derjenige auf Zulassung zum Praktikum bei der Staatsanwaltschaft bei der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft einzubringen. Sollten Sie sich für ein aufgeteiltes Praktikum beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft interessieren, so senden Sie Ihren Antrag an die Kanzlei des Landgerichtes (siehe auch unter www.gerichte.li).

Die Kanzlei des Landgerichtes und die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft informieren sich gegenseitig über die eingegangenen Anträge und erstellen einen Zulassungs- und Einsatzplan.

Nähere Einzelheiten über den Ablauf können Sie in der oben genannten Verordnung nachlesen.