Internationale Schwellenwerte
Die internationalen Schwellenwerte für Auftraggeber „Gemeinden“ sind in der Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge definiert.
Internationale Schwellenwerte Auftraggeber Gemeinden (231 kb)
Oberhalb dieser Schwellenwerte sind öffentliche Aufträge je nach Zweckmässigkeit (Artikel 22, Absatz 1 ÖAWG) im offenen oder im nicht offenen Verfahren zu vergeben. Ausnahmebestimmungen für die zulässige Anwendung des Verhandlungsverfahrens sind in Artikel 24 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragwesen geregelt.
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Gesetze
Kundmachung Schwellenwerte ÖAWGAnsprechpersonen
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Wendelin Lampert [email protected] +423 236 6270
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Dr. Andrea Quaderer [email protected] +423 236 6278