"Andere Anlagen" und "Andere Massnahmen"

"Anderen Anlagen" und "Anderen Massnahmen" haben den Zweck, den effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.

  • An die Errichtung von "Anderen Anlagen und Anderen Massnahmen" können Förderbeiträge bis 400`000 CHF ausgerichtet werden.
  • Die Entscheidung hierrüber trifft die Energiekommission.

Andere Anlagen (Grossanlagen)

"Andere Anlagen" sind Grossanlagen, wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungsanlagen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen. Dies sind zum Beispiel Haustechnikanlagen ab 1’750 m2 EBF oder Photovoltaikanlagen ab 250 kWp.

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

Förderantrag Haustechnikanlage (PDF), 01.02.2026

Onlineschalter Energieförderung

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

Bauabschlussbescheinigung Haustechnikanlage

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

Förderantrag Photovoltaikanlagen (PDF), Stand 01.02.2026 

Onlineschalter Energieförderung

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

Bauabschlussbescheinigung Photovoltaik

Anderer Massnahmen

"Andere Massnahmen" dienen in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes (EEG) und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020), insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.

Einzelmassnahmen sind zum Beispiel der Ersatz von Beleuchtung (LED) oder Umwälzpumpen, Industriemotoren, Prozessdampfanlagen, aber auch die Gewerbliche Abwärmenutzung.

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. 

Förderantrag "Andere Massnahmen"  (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

Berechnungstool Förderhöhe, aktualisiert am 19.05.2026

Merkblatt LED-Beleuchtungsersatz (PDF)

Heizungsfernsteuerungen für bestehende, reine Ferienwohnungen in Alpengebieten werden gefördert.

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. 

Förderantrag "Andere Massnahmen"  (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage

Merkblatt Heizungsfernsteuerung (PDF)

Die Vorgehensanalyse und Beratung einer potentiellen Sanierung von Gebäude und Haustechnikanlage wird gefördert.

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. 

Förderantrag "Andere Massnahmen"  (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

Merkblatt Sanierungsberatung (PDF)

Die Energiekommission fällte am 31.08.2021 den Beschluss, zur Erweiterung des Impulsprogrammes Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone über den gesteckten Rahmen von 1 MWp im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Die Energiekommission fördert den Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone im Rahmen eines Impulsprogrammes bis auf weiteres ohne direkte Leistungsbeschränkung:

  • Massgeblich für die Beurteilung ist der Antragseingang.
  • Ziel des Impulsprogrammes ist der weitere Bau von grossen PV-Anlagen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030.
  • Förderbeiträge für den Leitungsausbau können unter «andere Anlagen und andere Massnahmen» beantragt werden. Der maximale Beitrag wird bei 400CHF/kWp zusätzlicher PV-Leistung begrenzt, da ein möglichst gutes Kosten/Nutzen Verhältnis angestrebt wird. Eine bestehende Anlage wird bei der Leistungsberechnung nicht angerechnet.
  • Die Förderung orientiert sich an den nachgewiesenen anrechenbaren Kosten, die aufgrund der Errichtung einer zusätzlichen PV-Anlage für den Leitungsausbau entstehen.
  • Die PV-Anlagen selber können separat nach den geltenden Fördersätzen gefördert werden.

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. 

Förderantrag "Andere Massnahmen"  (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind. 

Förderantrag "Andere Massnahmen"  (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)

Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)

 

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