Audiovisuelle Medien
Im Medienbereich ist das AK für die selbständige Erledigung der nach Art. 86 Abs. 1 Bst. a bis e des Mediengesetzes der Regierung zugewiesenen Geschäfte zuständig.
Ansprechpersonen
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Severin Näscher, Lead Fachbereich Audiovisuelle Medien [email protected] +423 236 6490