Gemeindeschulrat

Der Gemeindeschulrat wird durch den Gemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Ihm obliegen Aufgaben des Gemeindeschulwesens, zu dessen Bereich die Kindergärten und Primarschulen (Gemeindeschulen) zählen. Für diese beiden Schularten werden die Schulbezirke festgesetzt, und der Gemeindeschulrat hat das Vorschlagsrecht zur Bestellung von Kindergärtnerinnen und Primarlehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Darüber hinaus berät der Gemeindeschulrat den Gemeinderat in Bildungs- und Erziehungsfragen und begutachtet die Vorlagen über wesentliche und grundsätzliche Veränderungen im Bildungs- und Erziehungswesen, sofern dabei die Gemeindeinteressen berührt werden. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Erstellung eines Gemeindebudgetantrages für das Bildungs- und Erziehungswesen an den Gemeinderat sowie die Kontrolle über gemeindeeigene Schulgebäude und Schulanlagen.

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