Verfahrensarten und -methoden
Gemäss den Artikeln 21 bis 26 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen bzw. den Artikeln 33 bis 37 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren und den Artikeln 22 bis 28a der Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen bzw. den Artikeln 27 bis 33b der Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen im Bereich der Sektoren gibt es die folgenden sechs Verfahrensarten:
sowie folgende Methoden, um öffentliche Aufträge zu vergeben:
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