Vornamen des Kindes

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie gemeinsam die Vornamen des Kindes, ansonsten steht die Namensgebung nur der Mutter zu. Die Namen sind dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt mit der Geburtsanzeige mitzuteilen. Die Eltern können dem Kind grundsätzlich einen beliebigen Vornamen geben, sofern dieser nicht die Interessen des Kindes offensichtlich verletzt.

Die beliebtesten Vornamen können Sie der vom Amt für Statistik herausgegebenen "Vornamenstatistik" entnehmen.

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien