Europäischer Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis (EBA) bietet ein vollelektronisches Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Ländern der EU und des EWR. Der EBA dient als elektronischer Nachweis, dass die Berufsqualifikation anerkannt wurde. Er berechtigt jedoch nicht automatisch zur Berufsausübung. Dafür müssen je nach Beruf weitere Kriterien erfüllt sein, wie z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.

Der EBA kann für folgende Berufe beantragt werden:

      Apotheker

      Bergführer

      Immobilienmakler

      Pflegefachfrau und Pflegefachmann

      Physiotherapeut

Der EBA kann über das EU-Portal „Ihr Europa“ beantragt werden. Dazu muss ein persönliches EU-Login-Konto eingerichtet werden.

Mit dem Online-Antrag lassen sich alle notwendigen Dokumente zur Berufsqualifikation hochladen.

Die zuständigen Stellen in Liechtenstein unterstützt die Antragstellenden. Sie prüft, ob die Dokumente vollständig, echt und gültig sind. Anschliessend leitet sie den Antrag über das europäische Binnenmarkt-Informationssystem IMI an die zuständige Stelle im Aufnahmeland weiter.

Die zuständige Stelle im Aufnahmeland prüft die Unterlagen. Wenn diese vollständig sind, stellt sie im positiven Fall den EBA aus.

EBA-Benutzer-Leitfaden

 

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