Schilderverlust

Bitte gehen Sie bei einem Schilderverlust wie folgt vor:

Einzelnes Schild:

  • Der Verlust muss beim Amt für Strassenverkehr umgehend gemeldet werden
  • Nach der Meldung kann das Schild einmal nachbestellt werden (Kontrollschilderbestellung)

Schilderpaar:

  • Wenn Sie ein Schilderpaar verlieren muss der Verlust umgehend dem Amt für Strassenverkehr gemeldet werden.
  • Die Schilder werden nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
  • Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.

Motorradschilder:

  • Wenn Sie ein Motorradschild verlieren muss der Verlust umgehend dem Amt für Strassenverkehr gemeldet werden.
  • Das Schild wird nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
  • Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.

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