Richtlinien und Dokumente amtliche Vermessung

Grundlagen

LV95: der neue Bezugsrahmen der Landesvermessung (3.2 MB) 

Gebäuderfassung in der amtlichen Vemessung und im Gebäude und Wohungregister (GWR)

Sämtliche Gebäude in Liechtenstein besitzen einen so gannnte Gebäudeideintifikator (GEID). Der Gebäudeidentifikator verknüpft somit die Gebäude des GWR mit den Gebäuden der Amtlichen Vermessung.

Richtlinie: Erfassung von Gebäuden in der Amtlichen Vermessung und im Gebäude- und Wohnungsregister (5.7MB)

Datenmodell und Detaillierungsgrad der amtlichen Vermessung

Datenmodell der Amtlichen Vermessung DM01-AV-FL Version 4.1

Detaillierungsgrad der Ebene Bodenbedeckung (1.9 MB) 

Detaillierungsgrad der Ebene Einzelobjekte (1.4 MB) 

Zusätzliche Beschreibung für Geometer

Pflichtenheft Archivierung für die Amtliche Vermessung, die Fixpunkte der Landesvermessung und die Hoheitsgrenzen

In der Schweiz sind derzeit Diskussionen im Gange ein neues Datenmodell der Amtlichen Vermessung einzuführen. Einer der wichtigsten Grundsätze des neuen Datenmodells wird dessen Flexibilität sein – deshalb der Name DM.flex. Diese Flexibilität wird dadurch erreicht, dass das jetzige Modell DM.01-AV-CH in mehrere kleine, voneinander unabhängige Daten-modelle zerlegt wird. Dies wird es in Zukunft einfacher machen, hier und dort Anpassungen vorzunehmen, ohne gleich das ganze Modell verändern zu müssen.

In der ersten Fassung des DM.flex wird der Inhalt des Datenmodells (und so der AV) nicht wesentlich verändert. Modifiziert wird lediglich die Struktur des Modells, um es in Zukunft für die ersten Änderungen bereit zu machen. Tatsächlich müssen alle Änderungen zum geeigneten Zeitpunkt vorgenommen werden. Aus diesem Grund muss eine solche Flexibilität zuerst ermöglicht werden.

Die Einführung dieser ersten Version widerspiegelt diese Idee und erlaubt es, das jetzige Datenmodell neu zu strukturieren, ohne den Inhalt zu verändern. Die inhaltlichen Änderungen werden wahrscheinlich in einem oder zwei Jahren vorgenommen werden, sobald auf die konkreten Bedürfnisse zu reagieren ist.

Plan für das Grundbuch

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