Steuern

Die Grundlage zur Erhebung der Motorfahrzeugsteuer bildet das Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer vom 14.09.1994. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Motorfahrzeugsteuer ist in der Regel das Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Leergewicht + maximale Zuladung). Eine Ausnahme findet sich bei der Besteuerung der Motorräder und Kleinmotorräder. Diese werden nach Hubraum besteuert.

 

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