Qualitätsgrundsätze

Verpflichtung zur Qualität

In seiner Tätigkeit ist das Amt für Statistik zur Qualität verpflichtet. Die Statistiknutzer und Statistiknutzerinnen sollen sich auf die Informationen des Amtes für Statistik verlassen kön­nen. Sie sollen relevante und genaue Informationen so aktuell als möglich und zum ange­kündigten Zeitpunkt erhalten. Dabei sollen diese Informationen allgemein zugänglich, klar, kohärent und vergleichbar sein.

Qualitätsgrundsätze

Das Amt für Statistik Liechtensteins orientiert sich in der Erfüllung seiner Aufgaben an den europäischen Qualitätsgrundsätzen. Diese Grundsätze sind im Europäischen Verhaltenskodex (Code of Practice) für statistische Stellen festgelegt.

Der Verhaltungskodex umfasst 16 statistische Grundsätze.

Die im Code of Practice festgelegten statistischen Grundsätze verfolgen zwei Ziele: Zum einen soll der Code of Practice das Vertrauen in die statistischen Ämter stärken, indem er verschiedene institutionelle und organisatorische Massnahmen wie z.B. die fachliche Unabhängigkeit vorschlägt. Zum anderen verfolgt der Code of Practice das Ziel, die Qualität der öffentlichen Statistiken zu verbessern, indem er die einheitliche Anwendung der besten internationalen statistischen Grundsätze, Methoden und Verfahren in Europa fördert.

Die statistischen Grundsätze des Code of Practice sind seit 2009 im Statistikgesetz Liechtensteins verankert.

Verpflichtung für zuverlässige Statistiken

Im Februar 2024 wurde von der Regierung die «Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken» unterzeichnet. Damit wird die Bedeutung von relevanten, zuverlässigen und kohärenten statistischen Informationen als Entscheidungsgrundlage für Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit auf breiter politischer Ebene anerkannt. Die Regierung verpflichtet sich insbesondere zur Gewährleistung

  • der fachlichen Unabhängigkeit des Amts für Statistik;
  • der Qualität der öffentlichen Statistik durch die Beachtung internationaler und europäischer Standards für die Qualität statistischer Daten, insbesondere die Grundsätze des Verhaltenskodex für europäische Statistiken;
  • angemessener und dauerhafter Mittel, um die Qualität und die Relevanz der öffentlichen Statistiken sicherzustellen;
  • des Zugangs des Amts für Statistik zu Verwaltungsdaten, sodass der Aufwand für die Auskunftgebenden verringert werden kann;
  • der Rechte der Auskunftgebenden und der statistischen Geheimhaltung.

Qualitätsleitlinien

Zur Umsetzung der statistischen Grundsätze hat das Amt für Statistik Qualitätsleitlinien erstellt. Zweck der Qualitätsleitlinien ist es zu beschreiben, welche Regeln im Zuge der Erstellung statistischer Produkte zu beachten sind, um der Verpflichtung zur Qualität nachzukommen. Sie dienen als Leitfaden für die Mitarbeitenden im Amt für Statistik und tragen dazu bei, dass die statistischen Produkte die gewünschte Qualität aufweisen.

Vorschläge zur Qualitätsverbesserung

Für weitere Anregungen zur Weiterentwicklung der statistischen Publikationen und für Ihre Einschätzung unserer Qualität sind wir Ihnen dankbar. Sie können diese Anregungen direkt per E-Mail an uns schicken.

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