Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Gesundheits- und Krankenpflege. Sie pflegt insbesondere Kranke, Verunfallte und Behinderte.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs der Pflegefachfrau besitzt, wer mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Krankenpflege nachweist.

Besonderheiten

Die Berufsausübungsbewilligung wird entsprechend der nachgewiesenen Ausbildung für einen bestimmten Fachbereich ausgestellt.

Die Pflegefachfrau darf diagnostische und therapeutische Verrichtungen nur nach Anordnung eines Arztes ausführen.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 60 bis 62.

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