Arbeitszeitbewilligung

Die Beschäftigung der Arbeitnehmer während der Nacht und an Sonntagen ist verboten. Werden Arbeitnehmer in dieser Zeit beschäftigt, ist eine Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig. Diese Arbeitszeitbewilligungen werden als Sonntags- oder Nachtarbeitsbewilligung, sowie für ununterbrochenen Betrieb erteilt.

Merkblatt 010: Arbeitszeitbewillungen

Für Gesuche um Bewilligungen Nacht- bzw. Sonntagsarbeit benützen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Formulare

Formular: Gesuch um Bewilligung für Nachtarbeit (23.00 Uhr bis 6.00 Uhr) / Sonn- und Feiertagsarbeit

Merkblatt 004: Schichtbetrieb

Um sicher zu stellen, dass die Arbeitsorganisation den Vorschriften des Arbeitsgesetzes entspricht, wurde eine Auswahl von gesetzeskonformen Schichtplänen entwickelt. Diese können Sie nach den folgenden Erläuterungen übernehmen oder eigene Schichtpläne erarbeiten.

Schichtpläne