Herdenschutz

Aufgrund gesicherter Nachweise von Wolf und Luchs in Liechtenstein und der Dauerpräsenz dieser beiden Beutegreifer in der Region ergeben sich für Nutztierhalter in Liechtenstein neue Herausforderungen. Ungeschützte Nutztiere, insbesondere Kleinvieh wie Schafe und Ziegen, können für Einzelwölfe oder Wolfsrudel leicht verfügbare Nahrung darstellen. Das Reissen von Nutztieren ist ein unerwünschtes Verhalten, welches es zu vermeiden gilt – sowohl vonseiten Grossraubtiermanagement als auch mithilfe von Herdenschutzmassnahmen durch Nutztierhalter.
Ziel des Grossraubtiermanagements in Liechtenstein ist es, ein konfliktarmes Nebeneinander der betroffenen Personenkreise, Nutz- und Wildtieren zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird in Liechtenstein der Herdenschutz aufgebaut, den sich verändernden Gegebenheiten anpasst und stetig verbessert.  

Sowohl im Grossraubtiermanagement als auch im Herdenschutz orientiert sich Liechtenstein eng an der Schweizer Vollzugspraxis. Für Herdenschutzmassnahmen auf Heim- und Alpweiden ist grundsätzlich der Tierhalter verantwortlich. Nutztierhalter in Liechtenstein wie auch Alpgenossenschaften erhalten in Liechtenstein kostenlos Herdenschutzberatung. Diese wird von Fachpersonen der Fachstelle Herdenschutz des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen (LZSG) durchgeführt und ist individuell auf den Betrieb abgestimmt.

Die wichtigste und häufigste Herdenschutzmassnahme ist ein elektrifizierter Zaun mit einer Mindesthöhe von 90 cm (Grundschutz, insbesondere in Hanglagen sind Zäune mit einer Höhe von mindestens 105 cm empfohlen) sowie einer Minimalspannung von 3’000 Volt. Der unterste Draht soll höchstens 15 cm vom Boden entfernt sein und weder Boden noch Gras berühren (ausmähen bzw. freischneiden der Vegetation). Je nach Situation werden Weidenetze oder fünf Litzendrähte eingesetzt. Knotengitter können mit zwei zusätzlichen stromführenden Litzen gemäss Merkblatt ausgestattet werden.

Termine für Herdenschutzberatung können über das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft Olivier Nägele (+423 236 64 02) oder direkt über das LZSG Sven Baumgartner (+41 79 431 73 85) vereinbart werden.

Die Förderbeiträge in Liechtenstein richten sich nach der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV).

In Liechtenstein werden folgende Beiträge an Herdenschutzmassnahmen ausgerichtet:

  • CHF 2.- pro Laufmeter an Weidenetze (blau-weiss, Mindesthöhe 105 cm);
  • jährlich CHF 0.80 pro Laufmeter an Weidenetze mit 105 cm Mindesthöhe oder Weidezäune mit mindestens fünf Litzen für den erschwerten Unterhalt;
  • 50 % der Kosten für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen mit Stopp-, Unterschlupf- oder Übersprungslitzen;
  • 100 % der Kosten von Weidezaungeräten, höchstens jedoch CHF 960.- pro Gerät  

Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft empfiehlt grundsätzlich auf den Verzicht von orangenen Weidenetzen, da diese sowohl für Nutz- als auch für Wildtiere schlecht sichtbar sind. Es werden Kontrastfarben (blau-weiss) empfohlen.

Orange Weidenetze können deshalb ab sofort nicht mehr vergütet werden.
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt «Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden» unter "Die wichtigsten Merkblätter für Nutztierhalter im Überblick".

Vor allem in den Nachbarkantonen Graubünden und St. Gallen gibt es seit mehreren Jahren etablierte Wolfsrudel. In Liechtenstein ist deshalb jederzeit und an jedem Ort mit Wölfen zu rechnen. Für Sie als Tierhalterin oder Tierhalter bedeutet dies, dass die nachfolgend aufgelisteten zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden sollen.

Bei Schafen und Ziegen, Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas), Schweinen in Freilandhaltung sowie Hirschen in Gehegen sind elektrifizierte Zäune die wichtigste Herdenschutzmassnahme.

Der elektrifizierte Zaun erfüllt mehrere Funktionen:    
- Verhindern des Ausbrechens der eigenen Nutz- bzw. Haustiere  
- Verhindern des Eindringens von Grossraubtieren in die Herde     
- Verhindern des Lerneffekts, dass Nutztiere leicht verfügbare Nahrung für den Wolf darstellen à Negativkonditionierung durch Stromschlag

Ohne Wolfspräsenz war es – je nach Tiergattung – nicht immer notwendig, eine Mindestspannung von 3'000 Volt und mehr einzuhalten, um die eigenen Tiere am Ausbrechen aus dem Zaunsystemen zu hindern. Mit dem herrschenden Wolfsdruck ist es entscheidend, einerseits gutes Zaunmaterial, andererseits ein ausreichend leistungsfähiges Weidezaungerät zur Verfügung zu haben.

Bei der Anwesenheit von Wölfen zeigen diese oftmals ein Erkundungsverhalten am Zaun und suchen nach Unter- oder Durchschlupfmöglichkeiten. Manchmal versuchen Wölfe auch, sich unter einem Zaun durchzugraben. Einzelne Wölfe lernen durch Überspringen eines Zaunes Herdenschutzmassnahmen zu überwinden, um an Nutztiere zu gelangen; diese Wölfe werden als «schadenstiftendend» bezeichnet und können unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden (siehe dazu Kapitel «4.5 Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Wölfe» sowie  «4.6 Massnahmen gegen Wolfsrudel bei grossen Schäden oder erheblicher Gefährdung» im Konzept Wolf Liechtenstein).

Die Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein regelt die Voraussetzungen zum Halten von durch das Land Liechtenstein geförderten Herdenschutzhunden sowie die entsprechenden Beitragshöhen.

Der Auftrag zur Ausarbeitung dieser Richtlinie begründet auf Art. 6 der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV).
Die Richtlinie wurde am 11. Juli 2023 von der Regierung genehmigt.

Grundsätzlich liegt das Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen in der Eigenverantwortung eines jeden Tierhalters. Schafe und Ziegen sind von Übergriffen durch Wölfe besonders gefährdet; über 90% der Rissfälle betreffen diese beiden Tiergattungen. Die wichtigste und häufigste Herdenschutzmassnahme ist ein elektrifizierter Zaun mit einer Mindesthöhe von 90 cm (Grundschutz, insbesondere in Hanglagen sind Zäune mit einer Höhe von mindestens 105 cm empfohlen) sowie einer Minimalspannung von 3’000 Volt. Der unterste Draht soll höchstens 15 cm vom Boden entfernt sein und weder Boden noch Gras berühren (ausmähen bzw. freischneiden der Vegetation). Je nach Situation werden Weidenetze oder mind. vier Litzendrähte eingesetzt.

Zur Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen bei Kleinvieh werden folgende Förderbeiträge ausgerichtet:

  • CHF 2.- pro Laufmeter an Weidenetze (blau-weiss, Mindesthöhe 105 cm);
  • jährlich CHF 0.80 pro Laufmeter an Weidenetze mit 105 cm Mindesthöhe oder Weidezäune mit mindestens fünf Litzen für den erschwerten Unterhalt;
  • 50 % der Kosten für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen mit Stopp-, Unterschlupf- oder Überprungslitzen;
  • 100 % der Kosten von Weidezaungeräten, höchstens jedoch CHF 960.- pro Gerät  

• Bei Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas), Schweinen in Freilandhaltung sowie Hirschen in Gehegen gelten elektrifizierte Zäune ebenfalls als zumutbar.

• Bei Tieren der Rinder- und Pferdegattung sind die Überwachung des Muttertiers mit seinem Jungtier im Verlauf des Geburtsvorgangs, deren gemeinsame Haltung auf betreuten Weiden während den ersten zwei Lebenswochen sowie das sofortige Entfernen von Nachgeburten oder toten Jungtieren als zumutbar zu erachten.

• Grundsätzlich als geschützt gelten alle Nutztiere, die sich auf dem Areal des Betriebs-standorts in Ställen oder auf befestigten Auslaufflächen befinden.

Im Rahmen des Projektes „Zauneffektivität zum Schutz vor Wölfen“, wurde eine Studie mit Gehegewölfen durchgeführt. Die Resultate des Projektes wurden in dem Film „Wolfschutzzaun für Kleinvieh“ realisiert.

Film „Wolfschutzzaun für Kleinvieh“

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