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Zentrales Kontenregister (ZKR)

Das zentrale Kontenregister dient im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung der zeitnahen Ermittlung aller natürlichen und juristischen Personen, die ein Zahlungs- oder Bankkonto oder Schliessfach bei einer liechtensteinischen Bank oder Wertpapierfirma innehaben oder kontrollieren. Zu diesem Zweck haben die Banken und Wertpapierfirmen die erforderlichen Daten (u.a. IBAN, Angaben zur Identität der kontoinnehabenden Person oder verfügungsberechtigten Person sowie allfälliger wirtschaftlich berechtigter Personen) dem Kontenregister laufend auf elektronischem Weg zu übermitteln.

Der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein werden im Einzelfall Auskünfte aus dem zentralen Kontenregister erteilt, soweit dies zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung erforderlich ist. Weitere Auskunftsberechtigte sind von Gesetzes wegen nicht vorgesehen.

Für weitere Informationen wird auf die Bestimmungen der Art. 29e ff. SPG und die Verordnung über das Zentrale Kontenregister (ZKRV) verwiesen.


Zudem hat das Amt für Justiz ein Verarbeitungsreglement zum ZKR erlassen, welches unter anderem Informationen zur Datenübermittlung, -verarbeitung und -sicherheit enthält. Ein Auszug aus diesem Reglement, das die in der ZKRV vorgeschriebenen Inhalte enthält, findet sich unter dem nachfolgenden Link: