Informationsaustausch auf Ersuchen

Unter dem Informationsaustausch auf Ersuchen (Exchange of Information on Request; EOIR) können zuständige ausländische Behörden auf Basis von internationalen Abkommen Amtshilfeersuchen an die Steuerverwaltung stellen. Die Steuerverwaltung beschafft sodann die erforderlichen Informationen und übermittelt diese nach Durchführung eines inländischen Verfahrens an die ersuchende ausländische Behörde. Der steuerliche Informationsaustausch auf Ersuchen wird nach den geltenden Standards der OECD und des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes durchgeführt.

 Weitere Informationen können Sie den Abkommen und den gesetzlichen Grundlagen entnehmen.

Ansprechpersonen

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien