Gestaltungskommission

Die Gestaltungskommission berät die Baubehörde in siedlungsplanerischen Fragen. Sie beurteilt insbesondere Überbauungs- und Gestaltungspläne sowie Richtpläne und ist in das Genehmigungsverfahren von Überbauungs- und Gestaltungsplänen einzubeziehen. Sie beurteilt auf Antrag der Baubehörde im Weiteren die von der Regelbauweise abweichenden Projekte.

Aufgrund der Stellungnahme der Gestaltungskommission entscheidet die Baubehörde über das Bauvorhaben oder die bauliche Massnahme. Bei Planungsinstrumenten sind diese Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Sitzungstermine 

Dienstag, 03. März 2026

Donnerstag, 23. April 2026

Donnerstag, 18. Juni 2026

Mittwoch, 26. August 2026

Donnerstag, 22. Oktober 2026

Donnerstag, 10. Dezember 2026 

Ausführungen zur den Arbeiten der Gestaltungskommission und dem Verfahren von Überbauungs- und Gestaltungspläne stehen auf der folgenden Website zur Verfügung: sondernutzungsplanung.llv.li

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