Das "Doppelte Ja"

Was ist das "Doppelte Ja"?

Das «Doppelte Ja» wurde in Liechtenstein im Jahr 1987 eingeführt. Die verfahrensmässige Besonderheit bei diesem Abstimmungsverfahren besteht darin, dass den Stimmberechtigten auf demselben Stimmzettel mehrere Fragen vorgelegt werden.

Das "Doppelte Ja" kommt dann zur Anwendung, wenn mehrere Initiativbegehren zum selben Gegenstand gleichzeitig zustande kommen, bzw. wenn der Landtag zu einer Initiative von sich aus einen Gegenvorschlag einbringt.

Dabei werden die Stimmberechtigten zu jeder Vorlage gefragt, ob sie diese annehmen oder ablehnen wollen. Stimmberechtigte, welche allen Vorlagen zustimmen, können zudem angeben, welcher Vorlage sie den Vorzug geben.

Das „Doppelten Ja“ gibt den Stimmberechtigten somit die Möglichkeit, ihre Vorstellungen differenziert zum Ausdruck zu bringen. Sie können einem Entwurf zustimmen und den anderen ablehnen. Sie können aber auch beide Vorlagen unterstützen oder beide ablehnen. Zudem können sie entscheiden, welchem Entwurf sie den Vorzug geben, falls sie beide Vorlagen befürworten.
 

Ermittlung des Abstimmungsergebnisses

Das absolute Mehr wird für jeden Vorschlag getrennt ermittelt. Leere und ungültige Stimmzettel fallen bei der Ermittlung des absoluten Mehrs ausser betracht. Dies gilt auch für nicht beantwortete Einzelfragen.

Wenn beide Vorschläge das absolute Stimmenmehr erreichen, werden die Stimmzettel mit einem mehrfachen Ja nur noch jeweils demjenigen Vorschlag zugerechnet, dem sie in der Zusatzfrage den Vorzug geben. Angenommen ist der Vorschlag, der aufgrund dieser zweiten Auszählung die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.

Stimmzettel mit mehrfachem Ja, die die Zusatzfrage nicht oder nicht eindeutig beantworten, werden bei einer eventuellen zweiten Auszählung nicht berücksichtigt.
 

Warum gibt es das "Doppelte Ja"?

Mit dem "Doppelten Ja" steigt die Auswahlmöglichkeit der Stimmbürger. Bis zu dessen Einführung konnte der Landtag das Mittel des Gegenvorschlags recht gezielt gegen Volksinitiativen einsetzen. Denn die Ja-Stimmen teilten sich regelmässig derart zwischen Initiativtext und Gegenvorschlag auf, dass keine Variante das absolute Mehr erreichte. Aufgrund der Einführung des "Doppelten Ja" konnte diese den Volkswillen tendenziell verfälschende und nach Auffassung des Staatsgerichtshofes verfassungswidrige Auswirkung des Gegenvorschlags beseitigt werden.

In Liechtenstein gelangte das „Doppelte Ja“ im März 2003 zum ersten Mal zur Anwendung, als über die beiden Initiativbegehren auf Abänderung der Landesverfassung von S.D. Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein und S.D. Erbprinz Alois von Liechtenstein sowie vom Initiativkomitee „Verfassungsfrieden“ abgestimmt wurde.