Lagerung und Kontrolle

Die Herstellung, der Handel, der Bezug und die Abgabe von Betäubungsmittel sind streng geregelt. Wer in Liechtenstein Betäubungsmittel herstellen, verarbeiten oder damit handeln möchte, benötigt die Bewilligung des Amtes für Gesundheit.

Apotheker und Ärzte erhalten mit ihrer Berufsausübungsbewilligung die Berechtigung zum Bezug und Abgabe von Betäubungsmitteln.

Betäubungsmittel werden von allen anderen Heilmitteln und Waren getrennt und unter Verschluss aufbewahrt. Zudem müssen die Ärzte und Apotheken über jedes Betäubungsmittel Buch führen und dem Amt für Gesundheit am Ende des Jahres eine Aufstellung der Ein- und Ausgänge und des Lagerbestandes geben.

In enger Zusammenarbeit mit der Schweiz überwacht das Amt für Gesundheit den nationalen Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen (d.h. beeinflussen psychische Funktionen, wirken auf Stimmung und Verhalten) Stoffen und Vorläufern (sind selbst keine Betäubungsmittel, können aber dazu verarbeitet werden). Liechtenstein ist in das schweizerische Kontrollsystem der Betäubungsmittel eingebunden. Dieses erlaubt mögliche Missbräuche aufzudecken und andererseits aufschlussreiche Verbraucherstatistiken zu erstellen.

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