Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft

Allgemeines

Ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich, wenn ein Grundstück aufgrund eines Testaments, Kodizills, Erbvertrages oder Vermächtnisvertrages erworben wird.

Die Schenkung auf den Todesfall ist von dieser Bestimmung nicht umfasst, d.h. es muss ein berechtigtes Interesse für den Erwerb eines Grundstückes vorhanden sein.

Vorlage zur Genehmigung

Der Erbvertrag und der Vermächtnisvertrag müssen der Grundverkehrsbehörde nicht bei deren Abschluss zur Genehmigung vorgelegt werden, sondern erst mit dem entsprechenden gerichtlichen Einantwortungsbeschluss.

Gleiches gilt auch für ein Testament.

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