Kinder und Jugendliche
Der Kinder- und Jugenddienst ist für die Gewährleistung des staatlichen Anteils an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich zuständig. Dieser Bereich unterteilt sich in den Fachbereich der Kinder- und Jugendhilfe und in den Fachbereich Förderung und Schutz.
- Die Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
- Die Kinder- und Jugendförderung hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies erfolgt durch fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen und durch finanzielle Förderungen.
- Der Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren unterstützen.
Onlineschalter
Antrag auf Jugendleiterurlaub (Sportbereich)Externer Link
Bestätigung Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009
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Ausbildungsförderung Kinder- und Jugendarbeit
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Bestätigung Jugendleiterurlaub (Sportbereich)
Mehr Links
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Bewilligungsgesuch für KITA & Tagesstrukturen & Hüteangebote
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Gesetze
Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, KBVExterner Link
Kinder- und Jugendgesetz
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Kinderbetreuungs-Beitragsverordnung
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Rechte des Kindes, Übereinkommen
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Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der audio-visuellen Medien, KJMV
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Verordnung zur Foerderung privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Mehr Links
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Verordnung zur Kinder- und Jugendfoerderung
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