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Kinder und Jugendliche

Der Kinder- und Jugenddienst ist für die Gewährleistung des staatlichen Anteils an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich zuständig. Dieser Bereich unterteilt sich in den Fachbereich der Kinder- und Jugendhilfe und in den Fachbereich Förderung und Schutz. 

  • Die Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
     
  • Die Kinder- und Jugendförderung hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies erfolgt durch fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen und durch finanzielle Förderungen.
     
  • Der Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren unterstützen.