Kinder und Jugendliche
Der Kinder- und Jugenddienst ist für die Gewährleistung des staatlichen Anteils an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich zuständig. Dieser Bereich unterteilt sich in den Fachbereich der Kinder- und Jugendhilfe und in den Fachbereich Förderung und Schutz.
- Die Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
- Die Kinder- und Jugendförderung hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies erfolgt durch fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen und durch finanzielle Förderungen.
- Der Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren unterstützen.
Onlineschalter
Antrag auf Jugendleiterurlaub (Sportbereich)Gesetze
Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, KBVAnsprechpersonen
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Céline Banzer [email protected] +423 236 7265
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Klaus Ender [email protected] +423 236 7285
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Sarah-Ladina Frick [email protected] +423 236 7276
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Kerstin Hirzel [email protected] +423 236 7249
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Franziska Hoop [email protected] +423 236 7287
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