Periodische Fahrzeugprüfungen

Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 20 min.
Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)

Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 20 min.
Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument vorhanden

Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 30 min.
Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument vorhanden
  • Lieferwagen müssen auf 75% des Gesamtgewichts beladen werden

Intervall: erstmals 1 Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung: 30 min
Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument und Prüfbericht des Tachografen vorhanden

Intervall: erstmals 1 Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung:

  • 2 Achsen: 40 min.
  • 3-4 Achsen: 50 min.
  • ADR-Prüfung: +30 min.

Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, Prüfberichte für Tachograf, Geschwindigkeitsbegrenzer und Tripon für ADR Fahrzeuge B3 Formular und evtl. Tankprüfung „EGI“

Intervall: erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrssetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung:

  • Gesellschaftswagen: 40 min.
  • Gelenkbus: 50 min.

Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, Prüfberichte für Tachograf und Geschwindigkeitsbegrenzer

Intervall:

  • bis 0.75 t = Keine periodische Nachprüfung
  • bis 3.5 t =  erstmals 4 Jahren nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
  • über 3.5 t = erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrsetzung, dann jährlich
  • Anhänger zum Personentransport = erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrsetzung, dann jährlich
  • Arbeitsanhänger, landwirtschaftliche Anhänger = erstmals 5 jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre

Dauer der Prüfung:

  • bis 3.5 t: 30 min.
  • über 3.5 t: 30 min.

Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis

Intervall: erstmals 5 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre
 

Dauer der Prüfung:

  • landwirtschaftliche Traktoren / Motorkarren 30 min.
  • gewerbliche Traktoren / Motorkarren 30 min.

Prüfungsbedingungen:

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, evtl. Prüfbericht für Tachograf

Intervall: erstmals 5 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre
Dauer der Prüfung: Je nach Fahrzeug
Prüfungsbedingungen:

 

  • Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
  • Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
  • folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument und evtl. Tankprüfung „EGI“

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