Forschung und Ausbildungsstätten
Das Amt für Gesundheit ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig. Zu den Anwendungen zählen Röntgengeräte, radioaktive Quellen und Teilchenbeschleuniger.
Im Jahr 2023 führte das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Radiation Portal Switzerland (RPS) für Bewilligungen im Strahlenschutz ein. 2026 wurde das Amt für Gesundheit ans RPS angebunden. Somit erfolgen auch für liechtensteinische Anwenderinnen und Anwender in den Bereichen Medizin, Forschung und Ausbildungsstätten sämtliche Transaktionen für Gesuche, Meldungen oder Bewilligungen direkt via das Onlineportal RPS.
Auf der Website des BAG finden Sie weiterführende Informationen wie beispielsweise zu den folgenden Themen:
- Gesuchstellung, Anpassung und Neuerteilung von Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung
- Anforderungen an die Ausbildung im Strahlenschutz
Hinweise zu RPS
- Die Bearbeitungszeit bei Bewilligungsgesuchen für den Umgang mit ionisierender Strahlung beträgt in der Regel ca. vier Wochen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten zu den eingereichten Gesuchunterlagen Fragen auftauchen, nimmt das Amt für Gesundheit mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Kontakt auf.
- Verfügungen werden per E-Mail zugestellt und sind auch im persönlichen Dossier in RPS verfügbar. Dafür ist eine aktuelle Korrespondenz-E-Mailadresse Ihres Betriebs notwendig.
- Betriebe erhalten Erinnerungen per E-Mail, wenn die Zustandsprüfung eines Röntgengeräts oder eine Verlängerung der Bewilligung anstehen.
- Röntgenfirmen können automatisch per E-Mail informiert werden, sobald die Bewilligungen ihrer Kunden erteilt werden