Logopäde

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Abklärung und Behandlung von Patienten mit komplexen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen unter Berücksichtigung des klinisch-medizinischen Zustandes sowie die Beratung der Angehörigen.

Fachliche Eignung/Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des klinischen Logopäden besitzt, wer:

a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Logopädie nachweist und

b) eine zweijährige praktische Tätigkeit in einem Spital, einer Einrichtung für Logopädie oder bei einem freiberuflich tätigen Logopäden nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 49 bis 50.

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