eGewerbe – Digitale Antragstellung
Bisherige Antragsformulare für das Gewerbegesetz, das Arbeitsvermittlungsgesetz, das Bauwesen-Berufe-Gesetz und das Strassentransportgesetz für in Liechtenstein niedergelassene Unternehmen wurden am 9. September 2025 inaktiv gesetzt.
Neuanträge und Mutationen von bestehenden Berechtigungen können neu über die eGewerbe Plattform getätigt werden.
Hierfür loggen Sie sich mit Ihrer eID.li im eGewerbe Kundenbereich ein. Anschliessend können Sie Ihr Einzelunternehmen anwählen oder über die integrierte eVertretung eine juristische Person auswählen, für die Sie vertretungsberechtigt sind und entweder einen neuen Antrag erstellen oder eine Mutation einer bestehenden Ausübungsberechtigung vornehmen.
eGewerbe Kundenbereich
Mit Ihrer eID.li können Sie sich im Kundenbereich einloggen und neue Gewerbeberechtigungen beantragen oder bestehende Berechtigungen ändern.
Erklärvideos
Wichtige Information
- Gewerbeanmeldung und -bewilligung
- Bewilligung für Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Bewilligung für Bauwesenberufe
- Zulassung als Dolmetscher und Übersetzer vor liechtensteinischen Behörden und Gerichten
- Sonn- und Feiertagsbewilligung
Weitere rechtliche sowie fachliche Informationen finden Sie beim Amt für Volkswirtschaft unter Wirtschaft, Gewerbe
Folgende Gewerbe(-verfahren) werden aus technischen Gründen noch nicht im eGewerbe umgesetzt. Bitte benutzen Sie hierfür die bisherigen Onlineformulare oder kontaktieren Sie die jeweils angegebenen Personen.
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG)
- Grenzüberschreitende Dienstleistung
- HausiererbewilligungITF und CEMT-Genehmigungen Internationalen Gewerbelegitimationskarte
Bitte benutzen Sie hierfür die klassichen Onlineformulare im LLV Onlineschalter.
Weitere rechtliche sowie fachliche Informationen finden Sie beim Amt für Volkswirtschaft unter Wirtschaft, Gewerbe.
Einzelunternehmen:
Wenn Sie noch über kein Einzelunternehmen besitzen, stellen Sie den Antrag auf Gewerberechtigung auf Sie als Privatperson (natürliche Person). Sowohl für Sie als natürliche Person also auch für Ihr Einzelunternehmen erhalten Sie jeweils eine eigene PEID. Sie erkennen die natürliche Personen im Dashboard anhand dem "Mensch-Symbol" (es steht daneben zusätzlich Ihre Private Adresse dabei). Das Amt für Volkswirtschaft erstellt im Hintergrund nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags das Einzelunternehmen und hängt den Antrag auf dieses um.