Kindergarten

Der Kindergarten ist die traditionelle Form der vorschulischen Erziehung. Die Kinder müssen bis zum Kindergarteneintritt das vierte Lebensjahr vollendet haben. Der Besuch des Kindergartens ist unentgeltlich. Der Kindergarten ergänzt und unterstützt die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Das Kind wird in seiner Entwicklung ganzheitlich gefördert. Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein ist für den Kindergarten verbindlich. Besonderer Wert wird auf die Sozialerziehung und Persönlichkeitsbildung, Sprach-, Mathematik-, Sinnes- und Bewegungsschulung, die musikalisch- rhythmische Erziehung sowie den gestalterischen Bereich gelegt.

Der Kindergartenbesuch dauert in der Regel zwei Jahre. Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt mit der Einschreibung in den Kindergarten. Der Einschreibungstermin wird jeweils in den Landeszeitungen, im Gemeindekanal, im Landeskanal und im Amtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung (www.amtsblatt.llv.li) bekanntgegeben. Ausserdem erhalten die Eltern Ende Februar ein Informationsschreiben mit dem Einschreibungsformular. Das Formular ist jeweils bis zum Einschreibungstermin ausgefüllt an die Schulleitung der Wohngemeinde zurückzusenden.

Lernende mit Schulschwierigkeiten werden im Rahmen von besonderen schulischen Massnahmen oder von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderschulung) gefördert.

Weitere Informationen zum Kindergarteneintritt finden sich in der Broschüre "Eintritt in den Kindergarten - Informationen für Eltern".

Inspektorat
Zuteilung der Schulstandorte (Gemeindeschulen + Kindergarten)
   
Oliver Kranz
  • Gamprin-Bendern
  • Planken
  • Schaan
  • Vaduz
  • HPZ
   
Daniel Ritter
  • Balzers
  • Ruggell
  • Schellenberg
  • Triesen
   
Susanne Speckle
  • Eschen-Nendeln
  • Mauren-Schaanwald
  • Triesenberg