Passcode anfordern / entsperren
Einreichung
Ab dem Steuerjahr 2024 erfolgten gesetzliche Änderungen der Steuerverordnung im Zusammenhang mit der Einreichung der Steuererklärung. Die Steuererklärung ist zwingend elektronisch einzureichen (Art 42a SteV). Die Steuerpflichtige erhält für die elektronische Einreichung mit dem Infoschreiben einen Passcode. Der Passcode kann nachträglich über das Formular «Passcode anfordern / entsperren» angefordert oder entsperrt werden.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Es ist jeweils die Kunden-Nr./PEID-Nr. (HR-Nummer z.B. FL-0001.234.567-8 = Kunden-Nr. 1234567) sowie der Firmenname bei der Erfassung des Antrags anzugeben. Dem Antrag sind keine Unterlagen beizulegen.
Passcode anfordern: Sie erhalten, an die bei der Steuerverwaltung aktuell hinterlegte Adresse, in den nächsten Tagen ein Schreiben mit dem angeforderten Passcode.
Passcode entsperren: Sie erhalten an die im Formular angegebene Mailadresse eine Meldung, sobald die Steuererklärung nochmals eingereicht werden kann.
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