Grundpfandrechte
Ein Pfandvertrag bildet die Grundlage für die Verpfändung eines Grundstückes zugunsten eines Gläubigers oder einer Gläubigerin. Das Grundstück dient dem Gläubiger oder der Gläubigerin als Sicherheit für ein gewährtes Hypothekardarlehen.
Ein Pfandvertrag muss folgende wesentliche Bestandteile aufweisen:
- die Vertragsparteien (Verpfänder/in und Pfandgläubiger/in), bei einem Drittschuldverhältnis auch der/die Schuldner/in;
- die genaue Grundstücksbezeichnung;
- das Verpfändungsversprechen des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin;
- die Zustimmung der Ehegattin oder des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, wenn es sich beim Pfandobjekt um das Haus oder die Wohnung der Familie bzw. die gemeinsame Wohnung handelt;
- die Bezeichnung der Grundpfandart (Kapital- oder Maximalgrundpfandrecht, Registerschuldbrief);
- den Hinweis auf die Gesamtverpfändung bei mehreren Grundstücken;
- die Forderung, die bei der Grundpfandverschreibung sicherzustellen ist;
- die Pfandsumme (muss mit Forderung / Schuldsumme nicht identisch sein);
- den Höchstzinsfuss, sofern ein solcher eingetragen werden soll.
Merkblätter
-
Hinweise Erstellung Pfandverträge
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Merkblatt zum Registerschuldbrief (Art. 319 ff. SR)
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Merkblatt zum Zustimmungserfordernis bei Belastung und Veräusserung des Hauses oder der Wohnung der Familie bzw. der gemeinsamen Wohnung
brick.linklist.external_link.screenreader
Formulare
Grundbuchauszug, BestellungGesetze
-
Ehegesetz
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Grundbuch- und Handelsregistergebühren, Verordnung
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Grundbuchverordnung
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Partnerschaftsgesetz
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Sachenrecht
brick.linklist.external_link.screenreader
Ansprechpersonen
-
Marcus Biedermann [email protected] +423 236 6211