Vernehmlassungen

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Allgemeines

Die Vernehmlassung markiert ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren. Mit ihr legt die Regierung einen Rechtsentwurf öffentlich zur Stellungnahme auf, welcher auf Grund seiner politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen oder kulturellen Tragweite bei den entsprechenden Organisationen geprüft werden soll.

Zur Stellungnahme eingeladen werden jene Kreise, welche ein besonderes Interesse an der Vorlage haben oder haben könnten. Zur Vernehmlassung kann sich aber auch äussern, wer nicht eingeladen wird. Die eingehenden Stellungnahmen werden veröffentlicht.

Das Vernehmlassungsverfahren wird von der Regierung eröffnet und betrifft Gesetzesvorlagen der Regierung. Ausnahmsweise ist auch bei anderen Vorhaben der Regierung eine Vernehmlassung möglich, sofern dies von der Regierung beschlossen wird. Vernehmlassungen sind damit ein wichtiges Instrument, um interessierte Kreise und deren Sichtweisen frühzeitig bei der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Landes einzubeziehen. Die Antworten und Rückmeldungen aus der Vernehmlassung werden von der Regierung in einem allfälligen Bericht und Antrag an den Landtag berücksichtigt. Der Landtag berät den Bericht und Antrag in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse.

Das Vernehmlassungsverfahren ist in der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren geregelt, die am 1. April 2026 in Kraft tritt.

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