Notschlachtung

Verunfallte oder akut erkrankte Tiere, die aus Tierschutzgründen schnell erlöst werden müssen und die Aussicht auf Genusstauglichkeit haben, sollen notfallmässig  geschlachtet werden. Als solche Notschlachtungen gelten Schlachtungen, die nicht planbar sind und unverzüglich (innert Stunden) durchgeführt werden müssen (z.B. Geburtsstörungen, Prolaps uteri, Frakturen, Labmagenverlagerungen).

Der liechtensteinischen Landwirtschaft steht das Schlachtlokal Pilgerbrunnen (Pilgerbrunnen 2, 9473 Gams) für Notschlachtungen zur Verfügung. Die Schlachtung von krankem Schlachtvieh in anderen Schlachtanlagen ist untersagt.

Notschlachtmetzger, Telefonnummer

Ernst Lenherr  |  Mobil: 079 216 01 36  |  Tel.: 081 771 45 16
Hansruedi Lenherr (Stv.)  |  Mobil: 078 889 11 45   |  Tel.: 081 740 37 82

Wissenswertes

  • Bauer schuldet den Schlachtlohn direkt dem Notschlachtmetzger
  • Zerlegung und Verwertung vor Ort in der Zerlegerei im „Pilgerbrunnen“ ist möglich

Ansprechpersonen