Klimaschutz

Die Klimaerwärmung (Treibhauseffekt) stellt eines der bedeutendsten globalen Umweltprobleme dar. Die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll bilden die völkerrechtliche Basis, den Ausstoss der Treibhausgase zu vermindern. Liechtenstein als Vertragsstaat mit einer bindenden Reduktionsverpflichtung muss die Vorgaben der Konvention und des Protokolls erfüllen. Dies umfasst unterschiedliche Berichtspflichten sowie die Erstellung einer nationalen Infrastruktur zur Abwicklung der Mechanismen, wie sie im Kyoto-Protokoll festgelegt sind.

Kyoto Ziel im Inland erreicht (2016)

Nach öffentlichen Konsultationen hat der Landtag die vorliegende Klimastrategie 2050 genehmigt. Gemäss dem Klimaziel 2050 muss Liechtenstein seine Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null senken. Die nun vorliegende Klimastrategie 2050 skizziert den Reduktionspfad von Treibhausgasemissionen und baut auf den Grundlagen und den bereits getroffenen Massnahmen der Energiestrategie 2030 auf. Sie enthält eine Sammlung wirkungskräftiger Ziele und Massnahmen für den Klimaschutz in den Handlungsfeldern Energie, Industrielle Gase, Landnutzung und Wald, sowie Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzung der Klimastrategie, gemeinsam mit dem Umweltministerium und den anderen betroffenen Ämtern, bildet eine Kernaufgabe für das Amt für Umwelt. qualitativen Rahmen.

Der Klimawandel wirkt sich auch in Liechtenstein auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Massnahmen zur Anpassung an diese Auswirkungen sind bereits heute nötig und werden in Zukunft immer wichtiger. Die Regierung hat dazu am 27.3.2018 die nationale Anpassungsstrategie zur Kenntnis genommen. Die Strategie formuliert darin Ziele und Grundsätze für die Anpassung und beschreibt die sektorenübergreifenden Herausforderungen und Massnahmen bei der Anpassung an den Klimawandel in Liechtenstein.

Da es sich bei der Anpassung an den Klimawandel um ein übergreifendes Querschnittsthema handelt, wurde die Strategie vor der Genehmigung durch die Regierung einer breiten Konsultation unterzogen.

Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Liechtenstein

Liechtenstein ist verpflichtet, jährlich ein Treibhausgasinventar nach den Vorgaben der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls zu erstellen. Es bildet die Basis zur Überprüfung des Reduktionszieles. Seit dem Submissionsjahr 2006 erstellt das Amt für Umwelt das Inventar genau nach den Vorgaben des Klimasekretariats. Die Inventare werden in Tabellen nach einem vorgegeben Format (Common Reporting Format) dargestellt (CRF-Tables). Dem Inventar ist jeweils ein begleitender Bericht beizustellen (National Inventory Report NIR). Liechtenstein erstellte den ersten NIR ebenfalls im Submissionsjahr 2006.

Mit Stichtag vom 31. Dezember 2006 war zudem der so genannte Initial Report zu erstellen. Der Bericht sowie das vollständige Klimagasinventar, das integrierender Bestandteil des Berichtes ist, bildet die Basis zur definitiven Festlegung der Reduktionsverpflichtungen eines jeden Staates. Dem Initial Report liegt das Klimagasinventar "Submission Dezember 2006" zu Grunde.

Submission

Das Inventar ist gemäss den Vorgaben des UN-Sekretariats in Tabellen nach einem vorgegeben Format (Common Reporting Format) dargestellt (CRF-Tables). Zum Inventar ist zudem ein begleitender Bericht (National Inventory Report NIR) erstellt worden.

Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, gemäss den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz regelmässig einen Klimabericht (National Communication) zu erstellen und dem Sekretariat der Konvention zu übermitteln. Er gibt Auskunft über den Stand des nationalen Ausstosses von Klimagasen, umgesetzte und geplante Politiken und Massnahmen sowie die Vorkehrungen zur Umsetzung der weiteren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Zudem sind regelmässig Berichte zum Fortschritt bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erstellen.In Cancún während der COP16 wurde unter anderem die Einführung von Zweijahresberichten (biennial reports) über die nationalen Fortschritte in der Emissionsreduktion für Annex-I-Staaten beschlossen. Dieser Bericht soll Daten zu erzielten Emissionsreduktionen, Informationen zu Min-derungsmassnahmen zur Erreichung der Minderungsziele, Information über Emissions-entwicklungen sowie Informationen über Unterstützungen in den Bereichen Finanzierung, Technologie und Capacity-Building für Nicht-Annex-I-Länder beinhalten.

Die CO2- Emissionen der neuzugelassenen Personenwagen werden jährlich durch das Amt für Statistik erhoben und in einem Bericht zusammengefasst.

CO2-Emissionen Personenwagen

Käufer und Käuferinnen neuer Personenwagen erhalten dank der energieEtikette Aufschluss über den Treibstoffverbrauch, den CO2-Ausstoss und über die Energieeffizienz von ausgestellten Neuwagen. Die Deklaration verbessert beim Autokauf die Transparenz und gibt der Kundschaft die Möglichkeit zum Vergleich verschiedener Fahrzeuge aufgrund energetischer Aspekte.

Faktenblatt zu Klimadaten in Liechtenstein: Das Amt für Umwelt hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz die historischen Klimadaten für Liechtenstein zusammengefasst und in einem Faktenblatt dargestellt.  Die Broschüre gibt Auskunft über den heutigen Stand ausgewählter Klimaindikatoren sowie über mögliche Entwicklungen in der Zukunft für den Zeitraum bis 2060.

Zahlen und Fakten zum Klima in Liechtenstein

Der Klimawandel ist eine der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit, von welcher Liechtenstein heute schon direkt betroffen ist, da er zu einer deutlichen Zunahme von Wetterextremen wie Hitzewellen und Starkniederschlägen führt.

Liechtenstein hat ein grundlegendes Interesse daran, die negativen Folgen des Klimawandels einzuschränken und Schäden sowie negative Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Produktivität und die Gesundheit weitestmöglich zu verhindern. Ziel muss es sein, eine Zukunft zu entwerfen, in welcher der Mensch seine Bedürfnisse an den vorhandenen Ressourcen orientiert, somit im Einklang mit der Umwelt lebt und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Landes angestossen wird, die durchaus Chancen für unseren innovativen Wirtschaftsstandort bietet.

Mit der Unterzeichnung des Klimaübereinkommens von Paris bekennt sich Liechtenstein dazu, gemeinsam mit den 189 weiteren Staaten eine weltweite Dekarbonisierung herbeizuführen, um weitergehende lokale und globale Schäden an Hab und Gut sowie Leib und Leben zu verhindern.

Die vorliegende Klimavision 2050 ist ein erster Schritt zur Erreichung dieser Ziele.

Klimavision 2050

EUSALP: Policy Brief 2021

Das Ziel des vorliegenden Policy Briefs ist es, einen Überblick über all diese Politikempfehlungen und einen Ausblick auf das zu geben, was in den nächsten zwei Jahren zu erwarten ist.

Der Alpenraum ist ein einzigartiger Lebens- und Wirtschaftraum, welcher mit grossen Herausforderungen konfrontiert ist, gleichzeitig aber auch enorme Potenziale aufweist. Die Makroregionale Strategie für den Alpenraum EUSALP wurde 2015 lanciert und bildet den Rahmen für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Alpenländern. In EUSALP wurden gemeinsame Zielsetzungen und Massnahmen identifiziert und umgesetzt.

Gemeinsam haben die neun Aktionsgruppen ihre Arbeit im Jahr 2016 aufgenommen. Die Arbeitsgruppe 8 (AG 8) trägt seitdem zur Verbesserung des Risikomanagements und zu einer besseren Bewältigung des Klimawandels einschliesslich der Verhinderung grösserer Naturgefahren im Alpenraum bei.

Im Zeitraum von 2016 bis 2020 haben alle neun Aktionsgruppen von EUSALP Politikempfehlungen erarbeitet, die sich an verschiedene politische Ebenen von der lokalen bis zur europäischen Ebene richten.

Policy Brief 2021

Der Policy Brief trägt dazu bei, die Ergebnisse und Resultate von EUSALP besser bekannt zu machen und den Dialog mit relevanten politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit zu beginnen. Er ist in fünf verschiedenen Sprachen (DE, EN, IT, FR, SL) verfügbar.

Clean Fleet fördert Unternehmen, die ihre Personenwagen emissionsarm ausrichten. Clean-Fleet-Teilnehmer leisten einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz.