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Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)

Nothelferkurs

Dem erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1, AM oder B1 muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen (Nothelferausweis). Für die Kategorien M, G und F wird kein Nothelferausweis benötigt

Gültigkeit

Der Kurs ist 6 Jahre gültig. Abgelaufene Kurse werden nicht akzeptiert.

Kursangebot

Die Nothelferkurse werden von verschiedenen Institutionen angeboten. Betreffend dem aktuellen Kursangebot setzen Sie sich bitte direkt mit den entsprechenden Anbietern in Verbindung.

  • Samaritervereine in Liechtenstein und der Schweiz
  • Schweizerisches Sanitätskorps (SSK) (www.ssk.ch)

Weitere Anbieter können unter https://www.astra.admin.ch abgerufen werden.

Kursbefreiung

  • Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen;
  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;
  • Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
  • Instruktoren von Nothelferkursen;
  • weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch eine anerkannte Stelle erbringen
  • Personen, die einen ausländischen Führerausweis umtauschen.