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Anzeigepflicht und Anzeigerecht

Anzeigepflicht und Anzeigerecht

Inlandsgeburten

Bei einer Hausgeburt, muss eine Geburtsanzeige von der Hebamme und den Eltern unterschrieben beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt abgegeben werden.

Auslandsgeburten

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, vor der Geburt Ihres Kindes, bei dem für die Spitalregion zuständigen Zivilstandsamt über die erforderlichen Dokumente für die Registrierung Ihres Kindes.

Jede im Ausland (ausser Chur, Walenstadt, Grabs und Feldkirch) erfolgte Geburt muss von den Eltern persönlich gemeldet werden. Hierzu benötigt das Liechtensteinische Zivilstandsamt ein Original der Geburtsurkunde sowie weitere Dokumente. Bitte erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt. Anschliessend wird die Geburt im Geburtenregister eingetragen.

Ansprechpersonen