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Energie / Energiefachstelle

Der Energiefachstelle obliegen die Aufgaben gemäss Art. 22 EEG, dazu gehört z.B.: 

  • Beratung von Privaten, Gemeinden und Institutionen in Energiefragen
  • Ausarbeitung und Umsetzung von energiepolitischen Konzepten
  • Ausrichtung von Förderbeiträgen für Energiemassnahmen
  • Bearbeitung der EWR-Agenda im Energiebereich
  • Zertifizierung von Minergie-Bauten
  • Energiekatester

News

Anmeldefrist bis 15.01.2024 verlängert: Thermografie-Förderprogramm für ältere Liegenschaften

18.12.2023

Energiepreisentwicklung, Versorgungssicherheit und Sparmassnahmen – Schlagworte, die 2022 in aller Munde waren. Auch 2023 sind die Energiepreise hoch und langfristige Verbrauchsreduktionen von Bedeutung. Daher geht das Thermografie-Förderprogramm in eine zweite Runde.


 

Umsetzung Energiestrategie 2030: Fortschritte erzielt, zur Energiewende sind aber weitere Anstrengungen nötig; Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt

02.11.2023

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2023 den 3. Monitoringbericht zur Umsetzung der Energiestrategie 2030 über das Berichtsjahr 2022 verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen sich im Einklang mit den Zielsetzungen der Energiestrategie 2030 befinden und wo Handlungsbedarf besteht. Die Umsetzungsbilanz 2022 zeigt eine gute Zielerreichung. Diese beruht allerdings auf zufälligen, nicht planbaren Effekten wie der warmen und trockenen Witterung und ist daher nicht stabil. 


Minergie: Die Label-Plattform löst die Minergie Online-Plattform (MOP) ab

06.09.2023

Im Zuge der Überarbeitung und Harmonisierung der Schweizer Gebäudelabels wird auch die Nachweisführung und Zertifizierung vereinheitlicht und zukünftig auf einer gemeinsamen Online-Plattform durchgeführt.


Umsetzung Motionen zur Photovoltaik-Pflicht

06.09.2023

Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 6. September 2023 die Abänderung des Baugesetzes (BAUG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (ENAG) (Umsetzung Motionen zur Photovoltaik-Pflicht) (Nr. 60/2023) in 2. Lesung beraten und verabschiedet. Die Motionen "Photovoltaik auf jedem Dach" und "Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten" vom 6. April 2022 wurden abgeschrieben.


Energievorschriften für Gebäude: Regierung verstärkt Massnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz

01.02.2023

Energievorschriften für Gebäude: Regierung verstärkt Massnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz

Mit der PV- Pflicht und dem Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme sollen Liechtensteins Gebäude künftig sicherer und klimaschonend mit Energie versorgt werden.

Fragen und Antworten zur PV-Pflicht und den Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme


Energieeffiziente und ökologische Haustechnikanlagen, gültig per 01.01.2023

01.01.2023

Der Einbau energieeffizienter und ökologischer Haustechnikanlagen (z.B. Wärmepumpen und Holzheizungen) in Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten bis 1’750m2 EBF wird gefördert.

Grossanlagen mit mehr als 1`750 m² EBF, wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen, können als Andere Anlage​ gefördert werden.


Abänderung der Energieeffizienzverordnung: Regierung legt Förderbeiträge fest, Vaduz (ots)

30.11.2022

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung) verabschiedet.

Am 4. November 2022 hat der Landtag die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Höhe der Mindestvergütung wird in der Verordnung geregelt. Mit der nun vorgenommenen Verordnungsänderung legt die Regierung die Mindestvergütung für ins Netz eingespiesenen Strom aus Photovoltaik-Anlagen von 1 bis maximal 250 Kilowatt installierter Leistung auf 6 Rappen pro Kilowattstunde fest. Für KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) beträgt die Mindestvergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde.

Ausserdem wird in der Verordnung festgelegt, dass an die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit 1 bis höchstens 250 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung pro Kilowatt installierter Leistung unterschiedliche Investitions-Förderbeiträge ausgerichtet werden. Diese betragen bei Dachflächen von Neubauten 500 Franken, bei bestehenden Dachflächen oder dachunabhängigen Anlagen 650 Franken und bei vertikalen Flächen 750 Franken.

Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.