Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Vorgehen bei Wohnortswechsel

Bei Wohnortswechsel (Umzug) innerhalb des Landes:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule
  • Anmeldung bei der Schulleitung der neuen Wohngemeinde bzw. des neuen Schulbezirks

Bei Zuzug aus dem Ausland:

a) Bei deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Kindergarten und Primarschule: Anmeldung bei der Schulleitung der Wohngemeinde
  • Sekundarschule: Kontaktaufnahme mit dem Schulamt betreffend Zuweisung in den entsprechenden Schultyp

b) Bei fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Anmeldung im Schulamt

Voraussetzung für die Aufnahme in einen liechtensteinischen Kindergarten bzw. in eine liechtensteinische Schule ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung.

Bei Wegzug aus Liechtenstein:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule

Kontaktperson (Gymnasium / BMS)