Tod

Jeder Todesfall eines liechtensteinischen Staatsangehörigen oder Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert werden. Erst nachdem die Registrierung des Todes erfolgt ist, kann beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt ein Todesschein bestellt werden. Dieser wird vielfach für Versicherungen, Banken, AHV etc. benötigt.

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