Energie / Energiefachstelle

Der Energiefachstelle obliegen die Aufgaben gemäss Art. 22 EEG, dazu gehört die: 

  • Beratung von Privaten, Gemeinden und Institutionen in Energiefragen
  • Ausarbeitung und Umsetzung von energiepolitischen Konzepten
  • Ausrichtung von Förderbeiträgen für Energiemassnahmen
  • Bearbeitung der EWR-Agenda im Energiebereich
  • Zertifizierung von Minergie-Bauten

News

24.10.2023

Neuauflage Thermografie-Förderprogramm für ältere Liegenschaften

Energiepreisentwicklung, Versorgungssicherheit und Sparmassnahmen – Schlagworte, die 2022 in aller Munde waren. Auch 2023 sind die Energiepreise hoch und langfristige Verbrauchsreduktionen von Bedeutung. Daher geht das Thermografie-Förderprogramm in eine zweite Runde.

> Die Anmeldekarte und weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie ab Anfang November 2023 auf Energiebündel.li oder auf dieser Webseite unter Aktionsplan Energie 2022

Für ältere Liegenschaften mit einer Baubewilligung vor dem 30. März 1993 wird ein enormes Potenzial hinsichtlich der Verbesserung der Gebäudehülle gesehen. Um LiegenschaftsbesitzerInnen einen ersten Eindruck über den Zustand ihres Gebäudes zu verschaffen, wurde im vergangenen Jahr von der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft das Programm «Wärmebildaktion» initiiert. Aufgrund der grossen Nachfrage, erfährt dieses Programm nun noch einmal eine Fortsetzung. Mit einem Eigenanteil von nur CHF 100.– erhalten Antragsteller/innen 6 – 10 Aussenthermografieaufnahmen mit Kurzbericht. Der Pauschalpreis beträgt CHF 260.– pro Objekt. Der Restbetrag von CHF 160.– pro Objekt wird direkt von der Energiefachstelle übernommen. Im Anschluss an die Aktion wird es wieder eine Veranstaltung mit Ausführungen zur weiteren Vorgehensweise geben.

06.09.2023

Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 6. September 2023 die Abänderung des Baugesetzes (BAUG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (ENAG) (Umsetzung Motionen zur Photovoltaik-Pflicht) (Nr. 60/2023) in 2. Lesung beraten und verabschiedet. Die Motionen "Photovoltaik auf jedem Dach" und "Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten" vom 6. April 2022 wurden abgeschrieben.

01.02.2023

Energievorschriften für Gebäude: Regierung verstärkt Massnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz

Mit der PV- Pflicht und dem Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme sollen Liechtensteins Gebäude künftig sicherer und klimaschonend mit Energie versorgt werden.

Fragen und Antworten zur PV-Pflicht und den Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme

01.01.2023

Energieeffiziente und ökologische Haustechnikanlagen, gültig per 01.01.2023

Der Einbau energieeffizienter und ökologischer Haustechnikanlagen (z.B. Wärmepumpen und Holzheizungen) in Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten bis 1’750m2 EBF wird gefördert.

Grossanlagen mit mehr als 1`750 m² EBF, wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen, können als Andere Anlage​ gefördert werden.

30.11.2022

Abänderung der Energieeffizienzverordnung: Regierung legt Förderbeiträge fest

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung) verabschiedet.

Am 4. November 2022 hat der Landtag die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Höhe der Mindestvergütung wird in der Verordnung geregelt. Mit der nun vorgenommenen Verordnungsänderung legt die Regierung die Mindestvergütung für ins Netz eingespiesenen Strom aus Photovoltaik-Anlagen von 1 bis maximal 250 Kilowatt installierter Leistung auf 6 Rappen pro Kilowattstunde fest. Für KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) beträgt die Mindestvergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde.

Ausserdem wird in der Verordnung festgelegt, dass an die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit 1 bis höchstens 250 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung pro Kilowatt installierter Leistung unterschiedliche Investitions-Förderbeiträge ausgerichtet werden. Diese betragen bei Dachflächen von Neubauten 500 Franken, bei bestehenden Dachflächen oder dachunabhängigen Anlagen 650 Franken und bei vertikalen Flächen 750 Franken.

Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.

Aktionsplan Energie 2022 Beratung und Förderung – Energiesparen jetzt!

Jede gesparte kWh reduziert die Energierechnung und erhöht die Versorgungssicherheit. Deshalb ist es wichtig, jetzt mit dem Einsparen zu beginnen.

Um die Privathaushalte und das Gewerbe zu unterstützen, hat die Energiekommission die drei Förderprogramme Heizungscheckup, Lampendoktor & Energiedetektiv sowie die Energieeffizienzberatung lanciert.

Diese sollen kurzfristiges Potenzial bei Mietern, Eigentümern von Liegenschaften, Industrie und Gewerbe ausschöpfen und so Energiepreissteigerungen abfedern.

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