Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis Nachfolgend informieren wir, das Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten.

Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Bauwerber im Anzeigeverfahren, Gesuchsteller im ordentlichen Baubewilligungsverfahren, Antragsteller im Verfahren zur Gewährung von Fördermitteln gemäss der Wohnbauförderungsgesetzgebung sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der uns als Baubehörde obliegt. Dieser umfasst insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung baurechtlicher Freigaben und Bewilligungen, wie insgesamt die Durchführung der Verfahren nach den anwendbaren Bestimmungen der Baugesetzgebung sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungsmitteln nach der Wohnbauförderungsgesetzgebung und entsprechende Vergaben.

Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Erfassung und Verarbeitung von Bauanzeigen und Baugesuchen
  • Durchführung der baurechtlichen Verfahren, insbesondere des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens (Art. 50 ff. BauG) sowie des Anzeigeverfahrens (Art. 62 ff. BauG) unter
  • Einbezug der betroffenen Amtsstellen und Gemeinden und unter
  • Gewährleistung der Rechtstellung der Nachbarn im Rahmen des Verständigungs- und Einspracheverfahrens (Art. 77 BauG)
  • Führung des Verfahrens zur Bewilligung von Fördermitteln nach der Wohnbauförderungsgesetzgebung.

Die Rechtsgrundlage für die verarbeitenden Tätigkeiten ist im Zuständigkeitsbereich der Baubehörde in Art. 97a Baugesetz (BauG; LGBl. 2009 Nr. 44 idgF) festgehalten. Für Unternehmen ist die elektronische Kommunikation verpflichtend gem. Art. 5 Abs. 1 Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-GovG), natürliche Personen können wählen zwischen der Eingabe des Baugesuchs auf elektronischem oder physischem Weg. Die Rechtsgrundlage für die verarbeitenden Tätigkeiten ist für den Zuständigkeitsbereich gemäss Wohnbauförderungsgesetzgebung in Art. 30a Wohnbauförderungsgesetz (WBFG; LGBl. 1977 Nr. 46 idgF) festgehalten.

Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:

  • Name, Vorname, Anschrift, Firma bei Unternehmen, E-Mailadresse, Telefonnummer der
  • Eigentümerschaft / Bauwerber / Bauherrschaft / Antragsteller in WBF-Angelegenheiten
  • gegebenenfalls Miteigentümer
  • Projektanten Architektur
  • Bauverantwortliche / Bauleiter / Bau- und Prüfingenieur / Geologen / Fachplaner
  • Nachbarn (nur bei Einsprachen nach Art. 77 BauG)
  • Grundstücksnummer / Eigentumsverhältnisse gem. Grundbuchauszug / WOID Wohnungs-Identifikationsnummer / GEID Gebäude-Identifikationsnummer
  • in Wohnbauförderungsangelegenheiten zudem Daten betreffend Einkommen und Vermögen

Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus folgenden Quellen: Geodatenportal Liechtenstein, Zentrale Personenregister (ZPR).

Auftragsverarbeiter des AHR als Baubehörde:

  • GemDat AG, St. Gallen, Schweiz, GemDat-CYMO Cloud-Lösung, Eingabe-Plattform für Baugesuche, https://www.gemdat.ch/
  • CM Informatik AG, Schwerzenbach, Schweiz, CMI Bau Bauverwaltungssoftware, https://cmiag.ch/

Die von den Auftragsverarbeitern eingesetzten Betriebsmittel werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt verwendet:

Die Cloud-Lösung GemDat-CYMO wird für die Eingabe der elektronischen Baugesuche sowie für die Kommunikation mit allen Beteiligten bis zum Abschluss des Gesuchs durch Bewilligung oder Ablehnung genutzt. Über eine eCH-Schnittstelle werden die Daten anschliessend aus der Cloud in die Verwaltungssoftware CMI-Bau übertragen.

Mit dem Einsatz der Cloud werden die bisherigen, webbasierten Online-Formulare zur Einreichung von Baugesuchen ersetzt. Natürliche Personen, welche den Weg über das e-Baugesuch nicht gehen möchten, wird ein vereinfachtes Formular zur Verfügung gestellt. Unternehmen sind gemäss E-GovG verpflichtet, ihre Gesuche elektronisch einzureichen.

Die Bauverwaltungssoftware CMI-Bau dient im weiteren Verfahren der Abwicklung der Baugesuche und wird vornehmlich durch uns genutzt. Sind andere öffentliche Stellen zu involvieren, erteilen wir in dem System bestimmte Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten.

Wir übermitteln Ihre Daten in Bauverfahren gemäss BauG nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an die für den Vollzug der Baugesetzgebung zuständigen Behörden und Stellen. Als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten bzw. als Zugriffsberechtigte kommen in Betracht:

  • Gemeinde
  • Amt für Umwelt
  • Amt für Tiefbau und Geoinformation
  • Amt für Kultur
  • Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
  •  Amt für Bevölkerungsschutz
  • Amt für Gesundheit
  • Liechtensteiner Behindertenverband

Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland bzw. die Zugriffsmöglichkeit erfolgt im Rahmen der Auftragsverarbeitung beider oben genannten Auftragsverarbeiter in der Schweiz. Die Datenübermittlung in die Schweiz ist aufgrund des Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäss Artikel 45 DSGVO möglich.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung im Bauverwaltungssystem CMI-Bau richtet sich nach der Verordnung vom 27. November 2018 über die Führung und Verwaltung der Akten in der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV-Aktenverwaltungsverordnung LLV-AVV; LGBl. 2018 Nr. 264 idgF). Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in der Regel 10 Jahre nach Dossierabschluss in Anlehnung an das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Die Inhalte in der Cloud-Lösung werden bereits mit Abschluss des jeweiligen Baugesuchs und mit Übermittlung in das Bauverwaltungssystem automatisch gelöscht.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.