Tarife, Aufsicht & Informationen zum System

Diese Rubrik enthält die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Krankenversicherung sowie die Regelungen zur Vergütung und Steuerung.

Sie dient insbesondere der Umsetzung gesetzlicher Informations‑ und Publikationspflicht

Ärztliche Leistungen – Abrechnung nach TARDOC und ambulanten Pauschalen

Gemäss Art. 16c Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) werden ambulante ärztliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Massgabe der gesamtschweizerischen Tarifstruktur vergütet.

Gemäss Art. 73 der Krankenversicherungsverordnung (KVV) ist die jeweils aktuelle Fassung dieser Tarifstruktur öffentlich zugänglich zu machen.

Die geltende Fassung der gesamtschweizerischen Tarifstruktur für ärztliche Leistungen findet sich auf der Homepage der schweizerischen Tariforganisation Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT AG): 

 TARDOC – Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen

  • Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT)
  • BAG
  • gesetzliche Grundlagen (KVG)

Die Leistungserbringer erstellen ihre Rechnungen nach Tarifen und Preisen und werden auf dieser Grundlage für ihre Leistungen entschädigt.

Die Tarife werden:

  • in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart, oder
  • in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt.

Die Tarifverträge bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Gemäss Art. 16c Abs. 5a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) macht der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) die von der Regierung genehmigten Tarifverträge öffentlich zugänglich.

Die jeweils gültigen Tarifverträge sind hier einsehbar: Liechtensteinischer Krankenkassenverband (LKV)

Aufsichtsdaten zur Krankenversicherung

Die Aufsicht über die Durchführung der Krankenversicherung obliegt dem Amt für Gesundheit.
Die Oberaufsicht über das Krankenversicherungswesen liegt bei der Regierung des Fürstentums Liechtenstein.

Das Amt für Gesundheit veröffentlicht Aufsichtsdaten zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf Grundlage der von den Krankenkassen eingereichten jährlichen Berichterstattungen.

Diese umfassen insbesondere:

  • Prämienentwicklung,
  • erbrachte Leistungen,
  • Verwaltungsaufwand,
  • Rückstellungen und Reserven.

Die Veröffentlichung erfolgt zur Transparenz über die Entwicklung der Krankenversicherung.

Aufsichtsdaten nach Jahr

Die Entwicklung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird im Rahmen des Kostenmonitorings beobachtet und ausgewertet.

Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über die Kostenziele und die Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KQV).

Das Kostenmonitoring dient der Beobachtung und Einordnung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Daten und Veröffentlichung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berücksichtigt Liechtenstein in seinen
Auswertungen zur Kostenentwicklung (MOKKE).

Der Liechtensteinische Krankenversicherungsverband (LKV) veröffentlicht
eigenständig regelmässige Auswertungen zur Kostenentwicklung in Liechtenstein.

Das Amt für Gesundheit überprüft die Umsetzung von Massnahmen zur Qualitätssicherung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird eine Zusammenfassung der Berichtspflicht veröffentlicht.

QS-Bericht 2022

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