Zulassung neuer Konsuln bzw. Konsulinnen

Der Entsendestaat übermittelt das Bestallungsschreiben oder ein entsprechendes Schriftstück zusammen mit einem Lebenslauf der vorgeschlagenen Person auf diplomatischem oder einem anderen geeigneten Wege an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten.

Das Verfahren bleibt solange vertraulich, bis die Zulassung durch S. D. den Fürsten oder seinen Stellvertreter und die Regierung erteilt ist. Der Entsendestaat wird mittels Verbalnote darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Medien werden über die Erteilung der Zulassung nicht informiert.

 

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien