Zulassung neuer Konsuln bzw. Konsulinnen
Der Entsendestaat übermittelt das Bestallungsschreiben oder ein entsprechendes Schriftstück zusammen mit einem Lebenslauf der vorgeschlagenen Person auf diplomatischem oder einem anderen geeigneten Wege an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten.
Das Verfahren bleibt solange vertraulich, bis die Zulassung durch S. D. den Fürsten oder seinen Stellvertreter und die Regierung erteilt ist. Der Entsendestaat wird mittels Verbalnote darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Medien werden über die Erteilung der Zulassung nicht informiert.