Kostenbeteiligung & Selbstbehalt
Die Versicherten beteiligen sich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen an den Kosten der medizinischen Leistungen. Diese Kostenbeteiligung ist Teil der Finanzierung der Krankenversicherung, stellt jedoch keinen Bestandteil der Prämie im engeren Sinn dar.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Kostenbeteiligung der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Grundsatz der Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:
- einem festen jährlichen Betrag (Franchise), sowie
- einem prozentualen Selbstbehalt an den den festen Betrag übersteigenden Kosten.
Die Höhe und Ausgestaltung der Kostenbeteiligung richten sich nach dem Alter der versicherten Person sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kostenbeteiligung nach Altersgruppe
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr leisten keine Kostenbeteiligung.
Erwachsene
Erwachsene Versicherte leisten einen Beitrag an den verursachten Kosten in der gesetzlichen Grundversicherung pro Kalenderjahr:
- einen festen Betrag von CHF 500, sowie
- einen Selbstbehalt von 20 % auf den diesen Betrag übersteigenden Kosten, bis zur Hochkostengrenze von CHF 5’000.
Personen im ordentlichen Rentenalter
Für Versicherte ab dem ordentlichen Rentenalter gelten erleichterte Bestimmungen:
- der feste Betrag an den Kosten der Grundversicherung entfällt; bzw wird durch einen Staatsbbeitrag bis max. CHF 450 getragen.
- der Selbstbehalt beträgt 10 %, ebenfalls bis zur Hochkostengrenze von CHF 5’000.
Ausnahmen von der Kostenbeteiligung
In bestimmten Fällen besteht keine Kostenbeteiligung, insbesondere bei:
- Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft (medizinische Leistungen),
- Vorsorgeuntersuchungen,
- bestimmten chronischen Erkrankungen gemäss gesetzlicher Regelung.
Beispiel: Erwachsene Person
Jährliche Behandlungskosten: CHF 3’000
- Fester Betrag: CHF 500
- Kosten über dem festen Betrag: CHF 2’500
- Selbstbehalt (20 % von CHF 2’500): CHF 500
Gesamte Kostenbeteiligung: CHF 1’000
Beispiel: Person im ordentlichen Rentenalter
- Jährliche Behandlungskosten: CHF 3’000
- Kein fester Betrag
- Selbstbehalt (10 % von CHF 3'000): CHF 300
Gesamte Kostenbeteiligung: CHF 300
Versicherte können freiwillig eine höhere Kostenbeteiligung wählen. Damit verbunden ist eine entsprechende Reduktion der Prämie.
- Die Krankenkassen bieten mindestens drei Varianten mit höheren festen Beträgen an.
- Der maximal zulässige feste Betrag liegt bei CHF 4’000.
Die Wahl einer höheren Kostenbeteiligung hat keinen Einfluss auf den Leistungsumfang.
Abgrenzung zu weiteren Themen
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