Kostenbeteiligung & Selbstbehalt

Die Versicherten beteiligen sich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen an den Kosten der medizinischen Leistungen. Diese Kostenbeteiligung ist Teil der Finanzierung der Krankenversicherung, stellt jedoch keinen Bestandteil der Prämie im engeren Sinn dar.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Kostenbeteiligung der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Grundsatz der Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:

  • einem festen jährlichen Betrag (Franchise), sowie
  • einem prozentualen Selbstbehalt an den den festen Betrag übersteigenden Kosten.

Die Höhe und Ausgestaltung der Kostenbeteiligung richten sich nach dem Alter der versicherten Person sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kostenbeteiligung nach Altersgruppe

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr leisten keine Kostenbeteiligung.

Erwachsene

Erwachsene Versicherte leisten einen Beitrag an den verursachten Kosten in der gesetzlichen Grundversicherung pro Kalenderjahr:

  • einen festen Betrag von CHF 500, sowie
  • einen Selbstbehalt von 20 % auf den diesen Betrag übersteigenden Kosten, bis zur Hochkostengrenze von CHF 5’000.

Personen im ordentlichen Rentenalter

Für Versicherte ab dem ordentlichen Rentenalter gelten erleichterte Bestimmungen:

  • der feste Betrag an den Kosten der Grundversicherung entfällt; bzw wird durch einen Staatsbbeitrag bis max. CHF 450 getragen.
  • der Selbstbehalt beträgt 10 %, ebenfalls bis zur Hochkostengrenze von CHF 5’000.

Ausnahmen von der Kostenbeteiligung

In bestimmten Fällen besteht keine Kostenbeteiligung, insbesondere bei:

  • Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft (medizinische Leistungen),
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • bestimmten chronischen Erkrankungen gemäss gesetzlicher Regelung.

Beispiel: Erwachsene Person

Jährliche Behandlungskosten: CHF 3’000

  • Fester Betrag: CHF 500
  • Kosten über dem festen Betrag: CHF 2’500
  • Selbstbehalt (20 % von CHF 2’500): CHF 500

Gesamte Kostenbeteiligung: CHF 1’000

 Beispiel: Person im ordentlichen Rentenalter

  • Jährliche Behandlungskosten: CHF 3’000
  • Kein fester Betrag
  • Selbstbehalt (10 % von CHF 3'000): CHF 300

Gesamte Kostenbeteiligung: CHF 300

Versicherte können freiwillig eine höhere Kostenbeteiligung wählen. Damit verbunden ist eine entsprechende Reduktion der Prämie.

  • Die Krankenkassen bieten mindestens drei Varianten mit höheren festen Beträgen an.
  • Der maximal zulässige feste Betrag liegt bei CHF 4’000.

Die Wahl einer höheren Kostenbeteiligung hat keinen Einfluss auf den Leistungsumfang.

Abgrenzung zu weiteren Themen

  • Informationen zu den Prämien und Beiträgen finden Sie unter
    Prämien & Beiträge
  • Informationen zu den Leistungen der Krankenversicherung finden Sie unter
    Leistungen der Krankenversicherung
  • Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter
    Prämienverbilligung

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