Fahrlehrer
Fahrschulen
Bitte entnehmen Sie der untenstehenden Liste alle Fahrlehrer in Liechtenstein und Umgebung:
Anforderungen an Fahrlehrer aus dem Ausland
Folgende Bewilligungen und Anforderungen sind für Fahrlehrer aus dem Ausland erforderlich:
- Eidgenössischer Fachausweis «Fahrlehrer» oder anerkannte gleichwertige Ausbildung. Die Gleichwertigkeitsprüfung kann bei der QSK des L-Drive unter folgendem Link beantragt werden: Qualitätssicherungskommission QSK für Fahrlehrer:innen - L-drive Schweiz
- Fahrlehrerbewilligung; wird vom ASV erteilt gemäss Fahrlehrerverordnung (FV) FV - Gesetze.li
- Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport; wird vom ASV erteilt
- Fahrschulfahrzeug gemäss Art. 10 der FV FV - Gesetze.li
- Technische Abnahme des Fahrschulfahrzeuges
- Prüfungsfahrzeug gemäss Anhang 11 Ziff. V der VZV VZV - Gesetze.li
Gebühren:
- Erteilung der Fahrlehrerbewilligung, CHF 100.00 2004.258 - Gesetze.li
- Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, CHF 100.00
- Technische Abnahme des Fahrschulfahrzeuges, CHF 120.00
Benötigte Unterlagen:
- Ausländischer Führerausweis
- Eidgenössischer Fachausweis «Fahrlehrer» oder anerkannte gleichwertige Ausbildung
- Strafregisterauszug