Arbeitgeber-PEID (RE)

Für die Meldung der Beschäftigten wird die Arbeitgeber-PEID (RE) benötigt. Die Arbeitgeber-PEID (RE) bezieht sich auf die Rechtliche Einheit (RE) eines Arbeitgebers. Einer RE können mehrere Arbeitsstätten (Örtlich-Fachliche-Einheiten, OFE) angehören; bspw. können zu einer RE einer Bank mehrere Arbeitsstätten (OFEs) in verschiedenen Gemeinden gehören.

Das Amt für Statistik stellt den Unternehmen jeweils Ende Februar die Arbeitgeber-PEID (RE) und die AHV-Nr./PEID der Beschäftigten mit der Erhebung der Beschäftigten per 31. Dezember zu.

Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen können die Arbeitgeber-PEID (RE) der Handelsregisternummer entnehmen. Die HR-Nummer finden Sie auf dem Firmenindex des Handelsregisters Liechtenstein.

Beispiel: Aus der HR-Nummer FL-0002.458.973-3 ergibt sich durch Weglassen von "FL-", sowie der führenden Nullen und der letzten Ziffer die Arbeitgeber-PEID (RE) 2458973.

Mit Gewerbebewilligung

Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einer Gewerbebewilligung finden die Arbeitgeber-PEID (RE) der Person, welche Inhaber oder Inhaberin der Gewerbebewilligung ist, auf der Gewerbebewilligung:

Ohne Gewerbebewilligung

Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die keine Gewerbebewilligung benötigen, erhalten ihre Arbeitgeber-PEID (RE) beim Amt für Statistik.

Nicht im Handelsregister eingetragene Vereine, Verbände, Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften etc. erhalten die Arbeitgeber-PEID (RE) beim Amt für Statistik.

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