ebeurkundung.li für Liechtensteiner Notariate

Zugang und Antragsstellung

Die Nutzung der Beglaubigungs- und Beurkundungsplattform (ebeurkundung.li) steht sowohl Urkundspersonen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) als auch den von der Notariatskammer zugelassenen Notaren und Notariatssubstituten offen. Notare und Notariatssubstitute müssen den Zugang zu ebeurkundung.li beantragen. Die Nutzung der Plattform erfolgt auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Amts für Informatik sowie der spezifischen Nutzungsbedingungen der Beglaubigungs- und Beurkundungsplattform.

Antrag zur Nutzung der Beglaubigungs- und Beurkundungsplattform

Technische Voraussetzungen

Für die Anmeldung auf ebeurkundung.li wird die eID.li vorausgesetzt – sowohl für Urkundspersonen als auch für Klienten. WICHTIG: Damit eine Urkundsperson auf ebeurkundung.li mit der eID.li digital signieren kann, muss die eID.li vor Ort beim Ausländer- und Passamt «APA» registriert worden sein. Klienten der Notariate können die eID.li auch via Video-Identifikation beantragen.

Wenn Sie Ihre eiD.li neu beim APA registriert haben und diese noch nie zur Anmeldung bei einem Online-Dienst der LLV verwendet wurde, ist ein einmaliger Login bei Ihrem Servicekonto erforderlich: https://my.llv.li

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